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darf er das machen?

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Fledermaus
Vielschreiber


Beiträge: 55
Ort: Zentralschweiz

Kinder:: 1 Tochter (98), 1 Sohn(99)
Zivilstand:: geschieden seit 2007
Alleinerziehend seit:: November 2005


New PostErstellt: 15.07.05, 22:03  Betreff: darf er das machen?  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Hallo,

ich bin verzweifelt, mein Noch-mann ist jetzt plötzlich einverstanden mir der Trennung, will mich aus dem Haus haben (wohlgemerkt, es gehört uns beiden zur Hälfte), die Kinder und die Kinderbetreuung bei sich und ich kann schauen, wo ich bleibe. Darf er das? Kann er mir das Sorgerecht streitig machen? Kann er mich rauswerfen? Was muss ich tun? Bin vollig verzweifelt!

Grüsse

Fledermaus





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Myrthe
Vielschreiber


Beiträge: 80
Ort: Basel


New PostErstellt: 15.07.05, 22:14  Betreff: Re: darf er das machen?  drucken  weiterempfehlen

So einfach kann er dich nicht rauswerfen. Klar ist das derjenige im Haus bleibt bei dem die Kinder aufwachsen.

Du hast dieselben Rechte wie er und kannst ihm ja auch die Kündigung für das Wohnverhältnis ausschreiben mit einer Frist von 3 Monaten. Wenn du das Sorgerecht für die Kinder haben möchtest, dann ziehe ja nicht ohne Kinder aus dem Haus aus!

Lass dich bei einer Fachperson beraten.



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angelface
Experte


Beiträge: 663



New PostErstellt: 15.07.05, 22:38  Betreff: Re: darf er das machen?  drucken  weiterempfehlen

salü fledermaus

nein, er kann und darf dich nicht auf "privater" basis des hauses verweisen. genau so wenig kann er dir oder du ihm mit einer frist von 3 monaten "kündigen" (siehe beitrag myrthe). schon gar nicht, weil ihr beide eigentümer der liegenschaft seid.

erste empfehlung:

kräftig durchatmen, ihn seiner selbstüberschätzung überlassen und daran denken, dass die suppe kaum von ihm und schon gar nicht von ihm allein gekocht wird.

zweite empfehlung:

hol dir fachliche beratung, in dem fall wie du ihn beschreibst, am besten bei einem anwalt oder einer anwältin deines vertrauens.

dritte empfehlung

je nach deinen möglichkeiten und kräften entweder selbst oder über anwalt bei gericht schnellstmöglich eine eingabe auf "eheschutzmassnahmen" eingeben. darin kommen deine anträge wie vorläufiges wohnrecht (was mit dem Haus in Trennung/Scheidung passiert ist ja noch offen), verbleiben der kinder bei dir (eventualiter auch in anderer Wohnung) etc. stellen.

das ergebnis hängt einerseits von deiner eingabe, dem alter/der entwicklung der kinder und irgendwo dann auch von der stellungnahme deines angehenden ex-gatten ab. aber ich denke mal, deine chancen sind gut bis sehr gut. mit einer solchen vorgehensweise setzt er sich nicht gerade in vorteil :-).
zumindest erreichstmit den vorsorglichen massnahmen mal eine regelung des aktuellen zustandes - und über elterliche sorge wird eh erst später und mit anderen grundlagen entschieden.

wünsche dir viel kraft und glück.... und denk dran... gut durchatmen :-)

angelface





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Fledermaus
Vielschreiber


Beiträge: 55
Ort: Zentralschweiz

Kinder:: 1 Tochter (98), 1 Sohn(99)
Zivilstand:: geschieden seit 2007
Alleinerziehend seit:: November 2005


New PostErstellt: 16.07.05, 00:13  Betreff: Re: darf er das machen?  drucken  weiterempfehlen

Ich danke euch für die antworten. ich werde meinem anwalt telefonieren! Hoffentlich funktioniert das! Mein noch-mann meinte, er lasse sich nichts wegnehmen, punkt! ich könnte ihn....*grrr*

Liebe Grüsse

Fledermaus





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angelface
Experte


Beiträge: 663



New PostErstellt: 16.07.05, 00:17  Betreff: Re: darf er das machen?  drucken  weiterempfehlen

smile.... mach das... er darf auch lernen, dass man sich täuschen kann :-)

angelface





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sofo
Stammgast


Beiträge: 44



New PostErstellt: 16.07.05, 05:25  Betreff: Re: darf er das machen?  drucken  weiterempfehlen

hallo,

was sagt den eure mediatorin zur beschleunigung der trennung?

lg



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