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kann das wirklich sein??!!!

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thyenkim
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Beiträge: 1
Ort: hochdorf

Kinder:: lynn
Zivilstand:: ledig
Alleinerziehend seit:: der schwangerschaft 2003

New PostErstellt: 05.06.09, 22:57  Betreff: kann das wirklich sein??!!!  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

als vor 5 jahren meine tochter zur welt kam, wurde durch einen beistand (beistandschaft mittlerweile aufgehoben) ein unterhaltsvertrag gemacht, der, da der "erzeuger" (zu dem seit damals so gut wie keinen kontakt mehr besteht) damals wie heute nicht arbeitete auf "symbolische" CHF 50.- allimente festgelegt wurde..der bei einem arbeitsverhältnis des "erzeugers" nach oben anzupassen wäre.

nun sind 5 jahre ins land gegangen und seit 5 jahren bekomme ich für meine tochter pro monat diese CHF 50.-allimente von der gemeinde bevorschusst, da der "erzeuger" bis heute nicht arbeitet und unter anderem gesetzeswiedrig aufgetreten ist.

da ich als alleinerziehende mutter mit meiner 5 jährigen tochter noch nicht im 100% pensum arbeiten kann, da ich die kinderbetreuung nicht finanzieren kann, kann ich selber den lebensunterhalt nicht ganz decken und werde somit mit wirtschaftlicher sozialhilfe von der gemeinde unterstützt. welche mir pro monat den lohn, die kinderzulagen und die CHF 50.- von der whs abzieht. und wir somit zum teil finanziell gesehen unter dem existenzminimum sind.

jetzt meine eigentliche frage, wie kann das sein, das man alls alleinerziehende junge mutter alles (schulden) allein zu tragen hat, und das einem sogar kinderzulagen und diese lächerlichen CHF 50.- allimente von der geminde abgezogen werden? (auserdem steht doch das geld dem kind zu)..und der "erzeuger" sich einfach weigert zu arbeiten und dem kind daher keine allimente zustehen?! warum können diese CHF 50.- und die kinderzulage nicht bei ihm in schuld gehen?

ich wäre sehr dankbar, wenn sich jemand da etwas auskennt oder eine ähnliche situation erlebt hat. oder wenn einfach jemand einen tip für mich hat. denn das alles ist doch total unfair.

vielen dank schon mal..

ps: ich habe mich mit dieser frage schon an eine rechtsauskunft gewandt und dort zur antwort bekommen: "da hat ihr kind pech gehabt".

tk



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angelface
Experte


Beiträge: 663



New PostErstellt: 11.06.09, 21:49  Betreff: Re: kann das wirklich sein??!!!  drucken  weiterempfehlen

"wie kann das sein, dass man als alleinerziehende junge mutter alles (schulden) allein zu tragen hat und as einem sogar kinderzulagen und diese lächerlichen CHF 50.00 alimente von der gemeinde abgezogen werden?"

nun - da die frage im kapitel "rechtliches" auftaucht soll sie auch auf dieser basis beantwortet werden:
bei der berechnung von sozialhilfe werden nicht nur die ausgaben sondern auch alle einnahmen - also auch kinderzulagen, unterhaltszahlungen etc.- gemäss den SKOS-richtlinien berücksichtigt. da sozialhilfe grundsätzlich einen minimalbedarf abdecken soll und diese zurückbezahlt werden muss, sobald dies möblich ist, wird auf diesem wege "nebenbei" vermieden, dass der schuldenberg höher als unbedingt notwendig wird.
dass der unterhalt - auch wenn es nur die "lächerlichen CHF 50.00" sind -und übrigens auch die kinderzulage dem kind zustehen, steht dabei ausser frage. die sozialhilfeberechnung wird nun aber über den gesamten haushalt (mutter und kind) gemacht und es dürfte ausser diskussion sein, dass die beiden beträge nicht ausreichen, die kosten, welche ein kind mit sich bringt, vollumfänglich zu decken. demach bekommt eigentlich auch das kind für die differenz sozialhilfe.

berücksichtigt man die tatsache, dass nicht primär der staat (die bürger und steuerzahler) für den unterhalt eines kindes aufzukommen hat sondern dessen eltern, so kann hier in bezug auf die staatlichen stellen (inkasso, bevorschussung, sozialhilfe) kaum von unfair gesprochen werden.
die "unfairness" liegt wohl bei jener person, welche im beitrag als "erzeuger" bezeichnet wird und welche ihrer verantwortung und ihren verpflichtungen nicht nachzukommen scheint. ob und welche massnahmen diesbezüglich bisher ergriffen wurde, lässt sich ohne wirklich konkrete angaben kaum weiter analysieren.

zum schluss noch eine anmerkung zur aufgeführten reaktion einer rechtsauskunftsstelle: diese antwort ist wohl mehr eine selbstqualifikation hinsichtlich engagement und qualität der rechtsauskunftstelle als konkrete antwort. vielleicht könnte es zweckmässig sein und sich lohnen, sich an eine andere, qualifizierter auskunftsstelle zu wenden.





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