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Das Gesetz muss revidiert werden!

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snickers
Registrierter Benutzer


Beiträge: 2
Ort: Kanton Thurgau

Kinder:: 1 Tochter, bald 4 jährig
Alleinerziehend seit:: 10.2003

New PostErstellt: 04.06.07, 20:32  Betreff: Das Gesetz muss revidiert werden!  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Sali zämä

Ich bin ein Neuling hier drinnen und (sorry) muss mal Dampf

ablassen. Ich hoffe auf offene Lauscher bzw. wache Blinker

(Äuglein)...

Als ich vor einigen Wochen in der Zeitung las, dass Ueli Maurer der

Meinung ist, dass wir Mütter für die Kinder dasein sollten, kam mir

regelrecht die Galle hoch. Nicht etwa weil ich nicht für meine Kleine

Süsse dasein möchte, oh nein, nur wie zum Teufel kann ich mit den Fr.

720.00, welche uns der Kindsvater bezahlt, unseren doch eher

bescheidenen Lebensunterhalt finanzieren?? Geht nicht, null Chance!

Auch bin ich es leid, mir immer wieder die selben Sätze anhören zu

müssen wie: Sie sind halt ein Opfer des Gesetzes. Hätten Sie

den Kindsvater damals geheiratet, dann müsste er auch Unterhalt für

Sie berappen.

Opfer des Gesetzes bin nicht nur ich, nein, meine Tochter ist es im

Grunde genommen! In einem Saldo-Hefli stand einmal, dass es

zumutbar für die Kinder ist, wenn die Mutter eine Teilzeitstelle

antritt, wenn das jüngste der Kinder eingeschult wird, eine

Vollzeitstelle, wenn das Jüngste das 16. Lebensjahr erreicht

hat. (Richtlinien für geschiedene Paare)

Weshalb hat ein Kind aus einer Konkubinatsbez. nicht dieselben

Ansprüche auf ihre Mutter? Warum wird mir als Mami zugemutet, dass

ich meine Kleine seitdem sie vier Monate alt, ist in Fremdbetreuung

geben muss? Und dies nicht nur zu 20%...??  

Bin zur Zeit auf Jobsuche und ich denke je nach Salär blüht mir

eine 70-90% Stelle, damit ich uns beide finanzieren kann. Denke ich

an die Betreuungskosten, dann wird es mir übel!

Ex güsi, bin wohl einfach einwenig frustriert. Weiss irgendwie

nicht recht wie ich das alles meistern soll. Und das allerschlimmste

ist, dass ich die Power nicht aufbringen kann und endlich nicht mehr

ein Opfer des Gesetzes sein möchte!

Es wäre ja nur zu grandios, wenn ich hier drinnen auf Leute stossen würde, welche ebenfalls betroffen sind und allenfalls Mut haben eine Petition zu starten. Ich meinerseits möchte nicht mehr jammern, ich muss etwas dagegen unternehmen. Klar uns allen wird dies nicht mehr dienen, aber unseren Kids bzw. unseren Enkeln wird es hoffentlich dienen. Das Gesetz muss revidiert werden.

Also, wer hat Mut dazu? Werde mich zwischenzeitlich noch schlau machen wie das so SEIN SOLL, wenn man eine Petition startet. Es sei denn einer von Euch kennt sich damit schon aus...?

Ich freue mich auf Euer Feedback! Seid lieb gegrüsst von Cornelia und Sarina

 

 







Lasst uns eine Petition starten

Habt Mut   
 
   0%
Wir packen es   
 
   100,0%

2 Stimmen wurden abgegeben.

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angelface
Experte


Beiträge: 663



New PostErstellt: 05.06.07, 22:20  Betreff: Re: Das Gesetz muss revidiert werden!  drucken  weiterempfehlen

hi snickers

was du ansprichst, ist der umstand, dass eine ledige mutter nur einen sehr begrenzten anspruch auf unterhalt vom vater des kindes hat.
das dir beim ausspruch von ueli maurer die galle hoch kommt, liegt wohl eher an der einstellung zur person als zu dem von ihm angesprochenen thema. wie er das nämlich konkret lösen will, ist meines wissens noch nirgends wirklich konkret ausformuliert.

bevor ich mich zu einer allfälligen teilnahme an deiner petition äussere, hätte ich da doch noch ein paar fragen:

1. ist es nicht so, dass zur zeugung eines kindes zwei personen gehören, die in der schule einmal aufklärungsunterricht genossen haben und sich der möglichen folgen ihres tuns bewusst sein müssten?

2. ist es nicht so, dass die gesellschaftliche und finanzielle situation alleinstehender mütter so vieler orts publiziert ist, dass auch die rechtlichen folgen (unterhalt für's kind, nicht aber für die mutter) heute durchaus zum allgemeinwissen gehören?

3. sind ledige mütter nicht u.u. in derselben situation wie geschiedene, deren unterhaltsverpflichteter ex-partner über ein einkommen verfügt, welches gerade die zahlung des kinderunterhaltes, nicht aber des frauenunterhaltes, reicht?

4. ist dein gedanke ernsthaft, dass zum schluss die allgemeinheit einfach für kinder und mütter aufkommen soll und wenn ja, wer soll das aus welchen mitteln finanzieren? muss tatsächlich die allgemeinheit die folgekosten aus oft unüberlegten handlungen einzelner tragen?

5. ist es noch nicht durchgedrungen, dass die zeiten, in welchen man glaubte, ein kind sei die finanzielle existenzsicherung der mutter bis an deren lebensende schlicht vorbei ist?

6. wie hoch schätzt du die anzahl der frauen, die sich - fremdfinanzierung sei dank - immer schön 9 monate bevor das jüngste in den kindergarten kommt von irgend jemandem (ein depp findet sich immer) schwängern lassen und so bis zur menopause ihren lebensunterhalt finanzieren um dann in die sozialhilfe hinüber zu rutschen?

7. bekanntlich wird die elterliche sorge bei unverheirateten eltern automatisch der mutter zugewiesen. wie stellst du dich zum vorschlag, diesen artikel ebenfalls sausen zu lassen, so dass allenfalls auch der vater eines unehelichen kindes die elterliche sorge übernehmen kann? - einfach mal so aus der überlegung: gleiche pflichten = gleiche rechte?

ich möchte den fragankatalog hier nicht ins endlose führen, wäre aber doch dankbar für ein paar antworten und meine, es sollte erst gut überlegt sein.

nur noch so nebenbei: der zuständige regierungsrat des kanton thurgau hatte kürzlich über einen einspruch gegen den entscheid einer vormundschaftsbehörde zu befinden. die ledige mutter hat, zumal sie sich im streit mit dem kindesvater befindet, sein umgangsrecht massiv kürzen lassen. der kindesvater hatte zuvor sein einjähriges kind während 2 tagen pro woche betreut und das sollte nun auf 2 x pro monat von 09.30 - 19.00 uhr beschränkt werden.
der vater machte in seiner eingabe u.a. eine sehr gutes und inniges verhältnis zu seinem kind geltend.
in seinem entscheid bezeichnete der regierungsrat des kantons thurgau, welcher keine der parteien oder das kind jemals gesehen hat, dieses argument als "wunschdenken" des vaters und kürzte das umgangsrecht auf die vorgenannten zeiten.
... welches gesetz würdest denn für solche mütter einführen?...





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snickers
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Beiträge: 2
Ort: Kanton Thurgau

Kinder:: 1 Tochter, bald 4 jährig
Alleinerziehend seit:: 10.2003

New PostErstellt: 06.06.07, 21:01  Betreff: Re: Das Gesetz muss revidiert werden!  drucken  weiterempfehlen

Hi angelface



Du torpedierst mich ja regelrecht mit Fragen. Ich bin gerne bereit auf die eine oder andere einzugehen, also ich schiess mal los:



zu Punkt 1: So plus minus mit 25 Jahren hat sich bei mir der Kinderwunsch geäussert. Nichts aber schien in meinem Bauch heranwachsen zu wollen. Nach 5 Hormontherapien habe ich abgebrochen, schliesslich wollte ich keine Züsten züchten... Mein Arzt hatte Verdacht auf einen zu zähen Schleim, um dies aber definitiv zu prognostizieren, hätte ich mich einer OP unterstellen müssen. Dazu war ich nicht bereit oder aber hatte Angst vor dem Resultat. Es folgten sieben weitere kinderlose Jahre. Es war eine harte Zeit, aber irgendwann habe ich mich damit abgefunden. Diese Ehe scheiterte, nicht wegen der Kinderlosikeit, nein, vielmehr weil mein damaliger Mann sich in seinen Chef verliebt hatte und mit diesem auch eine Beziehung führte.



zu Punkt 2: Diesbezüglich habe ich ganz andere Erfahrungen gesammelt! Viele meiner Bekannten und Verwandten sind durchaus überrascht, dass ich eine 70-90% Stelle suche. Die hatten bis anhin keine Ahnung, verstehen meine Sitution aber mittlerweile und sind mit mir eins, dass ein 70-90% Job her muss. Selbst wenn es anders wäre?? Was nützt mir das Wissen Dritter über meine jetzige Lage?? Nichts!!!!



zu Punkt 3: Ja dies wird sehr wohl so sein, habe jedoch niemandem in meinem Bekanntenkreis. Müsste mich vorerst schlau machen, um mit Dir darüber zu diskutieren.



zu Punkt 4: Oh nein!!! Auf keinen Fall! Die Steuergelder sollten verschont werden!!! Wir brauchen sie ja für die Armee! Nein wirklich nicht. Im Ernst, ich denke es sollten Lösungen gefunden werden, welche weder Vater noch Mutter ruiniert!

Mein Beispiel: Kindsvater verdient 5500 netto (minus 720.00) so bleiben ihm noch Fr. 4780.00 um über die Runden zu kommen. Dazu kommt er noch in Genuss diverser Arbeiten "privat" - welch ein Zückerchen... Seine Miete Fr. 650.00. 2-3mal pro Jahr Ferien ein Soll.



Ich dagegen versuche mich über Wasser zu halten mit 3720.00 (inkl. Unterhaltsbeitrag vom Kindsvater). Meine Miete 1170.00. Zudem kassiere ich immer wieder doofe Bemerkungen vom Vater, von wegen meine inzwischen 4 Jahre alt gewordenen Tochter, hätte noch immer keine Skier.



Mein Schwager, äh Ex-Schwager, drückt meiner Schwester monatlich Fr. 4900.00 ab. Er lebt am Exitstenzminimum. Kann sich kaum was leisten. Ist froh wenn sich seine drei Kids bescheidene Sachen zum Geburtstag wünschen. Dies kann es doch echt auch nicht sein..?



Ich bin der Meinung, dass bei einer Trennung/Scheidung die Behörden checken müssten, was sind die Bedürfnisse von Kindern, Müttern und Vätern. Wie oft sollte der Kindsvater die Kinder sehen können oder sie in seine Obhut nehmen können? Was sind die Bedürfnisse der Kids? In welchem Alter sind sie? Ist es zumutbar dass sie schon im Alter von knapp 4 Monaten weggegeben werden müssen? Und zu wieviel Prozent? Wer wohnt wie? Wie oft brauchen die Kids die Nähe des Vaters? (Meine Nichteli und Neffen haben sehr unter der Trennung gelitten) Und ihr Vater auch!



Der Vater meiner Tochter hat das Besuchsrecht bei uns zu Hause erhalten, bis und mit Schuleintritt, dies an 2 Tagen pro Monat. Er hat Daiabetes und leidet an starken Depressionen. Wenn es ihm nicht so gut geht, dann ist er unseriös mit dem "Zucker", was fatale Folgen hat. Deshalb vorerst Besuchsrecht bei uns. Ich habe ihm angeboten unter der Woche 1 mal am Abend bei uns vorbei zu schauen, plus je ein Samstag oder Sonntag je nach seinen Aktivitäten (Jöbs und Handball). Dies klappte über eine halbes Jahr bestens. Er ass mit seiner Tochter "Znacht", bädelte sie und kümmerte sich um den Rest. Dann aber wollte er nicht mehr. Es wurde ihm zuviel. Er hat von sich aus gesagt dass er alles aufs gesetzliche Minimum setzen möchte. Seither besucht er seine Tochter nur noch an 2 Tagen pro Monat. Vorher waren es 4 ganze Tage und 4 Abende. Meiner Kleinen habe ich gesagt, er müsse nun mehr arbeiten... Inzwischen hat sich dies auch eingependelt. Es ist wie es ist. Schade, ich hätte meiner Tochter gerne mehr wie ein alle 2-Wochenende-Dady gewünscht.



zu Punkt 5: Ja doch klar! Habe keine Tochter gezeugt welche mich mal finanzieren soll!!!! Freue mich zwar sicherlich, wenn Sarina hie und da mal einen feinen Cappucino im Altersheim serviert... :-)



zu Punkt 6: Keine Ahnung! Habe in meinem Umfeld keine solchen Leute. Vielleicht klärst Du mich auf?



zu Punkt 7: siehe Punkt 4



Mache nun einen Schlussatz....





Den Kindern geht es gut wenn es Mami und Papi gut geht. Und dies müssen wir endlich schaffen!!! Basta.





Sei lieb gegrüsst von 2 nicht mit Engelslocken bestückten Frauen, aber von 2 ganz herzlichen Wesen














----Ursprüngliche Nachricht----
Von: @carookee.com
Datum: 05.06.2007 22:20
An: "Forum - Alleinerziehend - DIE SEITE FÃœR UMFRAGEN"<@carookee.com>
Betreff: [Forum-Alleinerziehend] Re: Das Gesetz muss revidiert werden!



hi snickers

was du ansprichst, ist der umstand, dass eine ledige mutter nur einen sehr begrenzten anspruch auf unterhalt vom vater des kindes hat.
das dir beim ausspruch von ueli maurer die galle hoch kommt, liegt wohl eher an der einstellung zur person als zu dem von ihm angesprochenen thema. wie er das nämlich konkret lösen will, ist meines wissens noch nirgends wirklich konkret ausformuliert.

bevor ich mich zu einer allfälligen teilnahme an deiner petition äussere, hätte ich da doch noch ein paar fragen:

  1. ist es nicht so, dass zur zeugung eines kindes zwei personen gehören, die in der schule einmal aufklärungsunterricht genossen haben und sich der möglichen folgen ihres tuns bewusst sein müssten?

  2. ist es nicht so, dass die gesellschaftliche und finanzielle situation alleinstehender mütter so vieler orts publiziert ist, dass auch die rechtlichen folgen (unterhalt für's kind, nicht aber für die mutter) heute durchaus zum allgemeinwissen gehören?

  3. sind ledige mütter nicht u.u. in derselben situation wie geschiedene, deren unterhaltsverpflichteter ex-partner über ein einkommen verfügt, welches gerade die zahlung des kinderunterhaltes, nicht aber des frauenunterhaltes, reicht?

  4. ist dein gedanke ernsthaft, dass zum schluss die allgemeinheit einfach für kinder und mütter aufkommen soll und wenn ja, wer soll das aus welchen mitteln finanzieren? muss tatsächlich die allgemeinheit die folgekosten aus oft unüberlegten handlungen einzelner tragen?

  5. ist es noch nicht durchgedrungen, dass die zeiten, in welchen man glaubte, ein kind sei die finanzielle existenzsicherung der mutter bis an deren lebensende schlicht vorbei ist?

  6. wie hoch schätzt du die anzahl der frauen, die sich - fremdfinanzierung sei dank - immer schön 9 monate bevor das jüngste in den kindergarten kommt von irgend jemandem (ein depp findet sich immer) schwängern lassen und so bis zur menopause ihren lebensunterhalt finanzieren um dann in die sozialhilfe hinüber zu rutschen?

  7. bekanntlich wird die elterliche sorge bei unverheirateten eltern automatisch der mutter zugewiesen. wie stellst du dich zum vorschlag, diesen artikel ebenfalls sausen zu lassen, so dass allenfalls auch der vater eines unehelichen kindes die elterliche sorge übernehmen kann? - einfach mal so aus der überlegung: gleiche pflichten = gleiche rechte?

ich möchte den fragankatalog hier nicht ins endlose führen, wäre aber doch dankbar für ein paar antworten und meine, es sollte erst gut überlegt sein.

nur noch so nebenbei: der zuständige regierungsrat des kanton thurgau hatte kürzlich über einen einspruch gegen den entscheid einer vormundschaftsbehörde zu befinden. die ledige mutter hat, zumal sie sich im streit mit dem kindesvater befindet, sein umgangsrecht massiv kürzen lassen. der kindesvater hatte zuvor sein einjähriges kind während 2 tagen pro woche betreut und das sollte nun auf 2 x pro monat von 09.30 - 19.00 uhr beschränkt werden.
der vater machte in seiner eingabe u.a. eine sehr gutes und inniges verhältnis zu seinem kind geltend.
in seinem entscheid bezeichnete der regierungsrat des kantons thurgau, welcher keine der parteien oder das kind jemals gesehen hat, dieses argument als "wunschdenken" des vaters und kürzte das umgangsrecht auf die vorgenannten zeiten.
... welches gesetz würdest denn für solche mütter einführen?...











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angelface
Experte


Beiträge: 663



New PostErstellt: 07.06.07, 22:07  Betreff: Re: Das Gesetz muss revidiert werden!  drucken  weiterempfehlen

hi snickers

hast dir mit den antworten ja richtig mühe gegeben, auch wenn, statt wirklich auf die problematik einzugehen, wie das für eine petition zweckmässig wäre, eher deine eigene situation ungerecht zu emfinden scheinst.

zu deiner frage, ob ich mich an einer petition mit dem zweck einer gesetzesänderung beteiligen würde, kann ich dir nun eine klare antwort geben:
"nein, würde ich nicht, weil das ganze nicht zu ende übelegt ist".

unterhaltsberechnungen basieren auf verschiedenen faktoren. zum einen ist die basis (im kanton thurgau) eine existenzminimumsberechnung. als weitere faktoren möchte ich hier einmal den lebensstandard, die vorbereitung und argumentation der parteien, die meinung des richters (er ist in seinem entscheid grundsätzlich frei) oder der behörde (ist öfter problematisch) anführen.
in deinem beispiel führst du ein einkommen inkl. unterhalt für das kind von 3720.00 an. rechnen wir mal: grundbedarf alleinerziehende im thurgau 1250.--, zuschlag kind bis 6 jahre 250.00, miete 1100.00, krankenkasse nach abzug der prämienrückvergütung (geschätzt) 250.00 ergibt total CHF 2'850.00.nicht berücksichtigt sind hier z.b. besondere berufsauslagen, vorbestehende unterstützungspflichten etc. steuern werden in der berechnung gemäss BGE nicht einbezogen.
so ich die tasten des rechners richtig getroffen habe, liegst du aktuell 870.-- über dem betreibungsrechtlichen existenzminimum. von da her wäre anzunehmen, dass da nicht so falsch gerechnet wurde.

für ihn gibst du ein einkommen von 5500 netto an, bei welchem man sich nun wirklich fragen könnte, ob ein unterhalt von 720.-- (inkl. oder exkl. kinderzulagen?) angemessen ist. hier kommt nun die subjektivität der beteiligten personen ins spiel: wie wurde bei der definition des betrages z.b. argumentiert, welche position hat die behörde in deinem fall bezogen etc. inwiefern wurde z.b. die "beibehaltung des lebensstandards" für das kind miteinbezogen etc.

eines ist klar: mit unterhalt für dich selbst hättest, zumal ihr offenbar nie verheiratet wart, wirklich keine chance und wenn der unterhalt für das kind heraufgesetzt würde, wäre das geld, welches ganz klar für das kind und nicht zur erhöhung deines eigenen lebensstandards vorgesehen ist.

da nun aber z.b. die betraglich oft sehr relevante position "kinderbetreuung" offen ist, welche möglicherweise aufgewendet werden muss, damit du deinen eigenen lebensunterhalt erwerben kannst, könnte es ich für dich lohnen, die ganze berechnung einmal mit einer kompetenten beratungsstelle durchzugehen und zu prüfen, ob du eine chance auf eine anpassung hättest.

ich denke, das wäre wesentlich schneller und effizienter als mit einer noch nicht zu ende gedachten petitionsgeschichte am ende noch frustrierter dazustehen.





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angelface
Experte


Beiträge: 663



New PostErstellt: 07.06.07, 22:21  Betreff: Re: Das Gesetz muss revidiert werden!  drucken  weiterempfehlen

ach ja... und wenn der papi mal wieder darüber lästert, dass dem nachwuchs noch die skiausrüstung fehlt:

einen schönen gruss aus dem ZGB:

"Art. 286 Abs. 3
Bei nicht vorgesehenen ausserordentlichen Bedürfnissen des Kindes kann ads Gericht die Eltern zur Leistung eines besonderen Beitrags verpflichten."

das ist kein "pauschalartikel, die den nicht obhutsberechtigen einfach immer und in jedem fall zur zahlung verpflichten. er kann aber vielleicht als hinweis dienen, dass die verpflichtungen durchaus über die festgelegten unterhaltsbeiträge hinausgehen können. und.. damit einfach klagen würde ich auch erst nach gründlicher klärung der individuellen situation, denn kostenlos wäre ein solcher prozess kaum.

aber.. wie gesagt... vielleicht hilft ein netter hinweis ?





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Vanessa
Stammgast


Beiträge: 23
Ort: Zürich

Kinder:: 1
Zivilstand:: ledig
Alleinerziehend seit:: seit der Schwangerschaft

New PostErstellt: 03.07.07, 21:14  Betreff: Re: Das Gesetz muss revidiert werden!  drucken  weiterempfehlen

Hallo Snickers

So wie es aussieht, hat Angelface überhaupt nicht verstanden um was es geht. Ich arbeite seit gestern wieder, mein Kleiner ist viereinhalb Monate alt und ich weine jeden morgen und abend wenn ich ihn in die Krippe bringe und wieder abhole. Bei mir bezahlt der Kindsvater gar nichts, weil wir zuerst noch vor Gericht müssen! So bin ich gezwungen zu 90 % zu arbeiten und das erst noch in einem neuen Job wo der totale Chaos herrscht!

Es geht nicht darum, das man zu blöd war um den Kindsvater zu heiraten oder dass man immer einen Depp findet, von dem man geschwängert wird (schliesslich könnte man das auch von verheirateten Frauen sagen!)

Es ist einfach ungerecht, das einzige Mittel um das eigene Kind selber zu betreuen ist, dass man wieder einen Partner findet und ihn heiratet!

Schliesslich findet man ja immer einen Depp (laut Angelface...) ;-)

Grüessli Vanessa



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angelface
Experte


Beiträge: 663



New PostErstellt: 17.07.07, 22:19  Betreff: Re: Das Gesetz muss revidiert werden!  drucken  weiterempfehlen

salute vanessa

ich finde es immer wieder spannend, wie jemand zu berurteilen versucht, ob ich "verstanden" hätte oder eben nicht. vielleicht liegts daran, dass ich zwischen "verstehen" und "die position einer anderen person, die ihre eigenen, persönlichen interessen vertritt" differenziere?

es ist tatsächlich so: wer sucht, der/die findet, auch bei der deppensuche. ist dann halt einfach so, dass man den deppen auch zu hause hat, was sich aus meinem blickwinkel, so es tatsächlich dann nur um einen "sponsor" geht, recht nahe an der prostitution bewegt.

aus meiner sicht falsch liegst du mit deiner these, einen deppen zu suchen und diesen zu heiraten wäre der einzige weg, das eigene kind selber betreuen zu können. erstens ist eine kombi-lösung gerade auch für den nachwuchs und dessen sozialkompetenz durchaus auch mit positiven seiten ausgestattet und zweitens sollte man sich vielleicht erst mal das "ganze paket" an möglichkeiten, wie auch an rechten und pflichten unter die lupe nehmen, bevor ein solches statement kommt.

in diesem sinne... eine schöne zeit wünsche





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blümchen
Neuling


Beiträge: 9
Ort: Wohlen AG

Kinder:: 2
Zivilstand:: Gerichtilich Getrennt
Alleinerziehend seit:: 15.08.2006


New PostErstellt: 10.11.07, 20:50  Betreff: Re: Das Gesetz muss revidiert werden!  drucken  weiterempfehlen

hallo zusammen

meiner meinug nach finde ich es nicht nett das auf eine heirat ausgewichen wird, so viel geld ist das auch wieder nicht. bei mir war es mit 20% angestellt 610.- und jetzt mit 80% 300.- vom ex-mann.

ich bin auch der meinung das es denn kindern gut geht wenn es mir gut geht. ist es angenehm für die kinder zusehen wie mami weint weil sie nicht mehr weiss wie sie ums überleben kämpft. ganz klar nicht

grüessli blümchen



grüessli blümchen
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