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angelface
Experte


Beiträge: 663


New PostErstellt: 19.04.12, 00:01     Betreff: Re: Inzest

Die aktuelle Diskussion dreht sich um das Urteil des Europäischen Gerichts für Menschenrechte. Konkret um ein Geschwisterpaar, welches getrennt aufgewachsen ist, sich später kennengelernt hat und mehrere gemeinsame Kinder hat. Der Gerichtshof hat einen Entscheid deutscher Gerichte geschützt, welche den Inzest für gesetzeswidrig erklärt hat. Dafür hat der Mann auch eine gewisse Zeit im Gefängnis verbracht.

Bei der Bewertung sollte beachtet werden, dass sich das Inzestverbot nicht nur auf Geschwister sondern auf in direkter Linie Verwandte bezieht. Die Opfer von Inzest sind primär die daraus entstehenden Kinder, deren Risiko mit Behinderungen zur Welt zu kommen ungleich höher ist. Gleichzeitig schützt das Verbot auch in gewissen Bereichen vor (Macht-)Missbrauch, wenn der Schutz durch kindliches oder jugendliches Alter abgelaufen ist.

Neben dem jetzt diskutierten Fall möchte ich mal an jene Fälle erinnern, bei welchen Väter ihre Töchter zum Teil über viele Jahre gefangen hielten und, aus meiner Sicht, eine Kombination aus Freiheitsberaubung, Vergewaltigung und Inzest betrieben.

Aus meiner Sicht stellt sich einmal mehr die Frage, was schwerer zu gewichten ist: Die Gesundheit der Kinder oder die subjektiven "Interessen" Erwachsener.

Aus dem Umstand, dass sich Geschwister erst später kennengelernt haben, wie vom Kläger gefordert ein Recht auf Inzest abzuleiten, halte ich nicht nur für falsch egoistisch sondern für schlicht gefährlich. Es wäre ein Freipass zur Straffreiheit von Inzest und damit für Machtmissbrauch. Die Opfer wären in jedem Fall die Kinder und in vielen Fällen auch Töchter.

Mein Verständnis für jene, die eine Freigabe von Inzest wollen, hält sich in äusserst engen Grenzen. Mein Verständnis für diesen Entscheid des Gerichtshofes ist hingegen ungleich grösser.





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