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haerzdame
Experte


Beiträge: 560


New PostErstellt: 12.04.05, 21:59     Betreff: Re: Wie schützt man Kinder von käufen im Internet

Liebe Eveline

Ich habe mal ein bisschen gegogelt und hier was gefunden:

http://www.konsum.ch/kf_im_tv/Interneteinkauf.pdf

Grundsätzlich gibt es meines Wissens kein Gesetz über eine klare Altersgrenze, diese wird sowieso immer ganz anders ausgelegt:-)

Hier 2 Beispiele, mehr als Unterhaltung gedacht, sind mir aber beide passiert

- Junior möchte gerne ein Handy-Abo bei der Swisscom (resp. ich möchte das, auf seinen Namen). Gemäss Swisscom ist Junior fast 5 Jahre (!!!!) zu jung dafür.
Gut, dass die Swisscom das besser weiss als ich als Mutter *gg*
Die haben einfach kalte Füsse, falls die Rechnung nicht bezahlt wird und schummeln sich mit dem fein raus, obwohl ich sowieso mitunterschreiben hätte müssen.

- Junior's Lausbubenstreich hingegen wird ganz anders gewertet: Mit einem Luftgewehr schiessen sie zu zweit in einer Scheune auf Lampen. Treffen diese logischerweise auch:-) Als ich darauf die Versicherung über den entstandenen Schaden informiert habe, hiess es ganz klar: Junior ist auf jeden Fall alt genug, die Folgen seines Handels abzuschätzen *gg*
Tja, hier hat sich die Versicherung ebenfalls schön rausgeschummelt:-)

Siehst Du, so wird das Alter und die Kids bewertet, je nachdem wem es nützt - und vorallem immer von Wildfremden:-)

Gruess Yvonne







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