Alternatives Asexualität-Forum
Noch ein Forum für Asexuelle :-)




Dieses Forum soll eine Plattform für Asexuelle und an Asexualität Interessierte sein, eine Alternative zum AVEN; auch eine Zufluchtsstätte für Menschen, die von der extremen Sexualisierung der Öffentlichkeit genervt sind.

Ich bitte darum, auf pornographische, rassistische, sexistische, allgemein menschenverachtende, in sonstiger Weise gesetzesinkompatible Äußerungen und allzu offensichtliche Beleidigungen zu verzichten ;-) Ansonsten sch*** ich auf Political Correctness, es darf ruhig Klartext gesprochen werden und es besteht kein Zwang zur Toleranz bis zum Erbrechen.

Sonstige Regeln:
Nur maximal jeder 20. Thread darf sich um das Thema Sex drehen.
Grenzdebile Textspiele sind in erträglichen Grenzen zu halten.

Ansonsten gilt: Ich bin der Admin und habe immer Recht, auch wenn ich nicht Recht habe :-P

Viel Spaß, ich hoffe auf kontroverse und produktive Beiträge.


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Spielverderber!

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Autor Beitrag
Master_of_Disaster

Administrator

Beiträge: 593
Ort: Jena



New PostErstellt: 30.11.06, 16:11  Betreff:  Spielverderber!  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

hier nachzulesen

(Da dieser scheiß Mozilla kein Copy-Paste erlaubt, müßt ihr auch leider mit der Originalquelle begnügen ...)







ENEMY OF THE STATE
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Master_of_Disaster

Administrator

Beiträge: 593
Ort: Jena



New PostErstellt: 08.12.06, 21:13  Betreff: Re: Spielverderber!  drucken  weiterempfehlen

jetzt geht's ans Eingemachte

Beckstein: Bis zu ein Jahr Gefängnis für Vertrieb und Kauf von "Killerspielen"

Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) will den Paragraphen 131 des Strafgesetzbuchs durch einen neuen Passus über "virtuelle Killerspiele" erweitern lassen, schreibt das News-Portal Spiegel Online.

Das Gesetz sieht bislang vor, dass die Verbreitung oder Herstellung von Inhalten, die menschenverachtende Gewalttätigkeiten verharmlosen oder verherrlichen mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.

Becksteins Plänen zufolge sollen zukünftig auch die Herstellung, der Vertrieb und der Kauf von Killerspielen in dem Paragraphen erfasst werden, deren Zweck es ist, "grausame oder die Menschenwürde verletzende Gewalttätigkeit" auszuüben.

Paragraph 131

Dann müßten Filme wie "Hostel" und ähnlicher Splattermist auch in den Shredder (und Pornos gleich hinterher ...)







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