Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) will den Paragraphen 131 des Strafgesetzbuchs durch einen neuen Passus über "virtuelle Killerspiele" erweitern lassen, schreibt das News-Portal Spiegel Online.
Das Gesetz sieht bislang vor, dass die Verbreitung oder Herstellung von Inhalten, die menschenverachtende Gewalttätigkeiten verharmlosen oder verherrlichen mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.
Becksteins Plänen zufolge sollen zukünftig auch die Herstellung, der Vertrieb und der Kauf von Killerspielen in dem Paragraphen erfasst werden, deren Zweck es ist, "grausame oder die Menschenwürde verletzende Gewalttätigkeit" auszuüben.
Paragraph 131
Dann müßten Filme wie "Hostel" und ähnlicher Splattermist auch in den Shredder (und Pornos gleich hinterher ...)