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gringo
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New PostErstellt: 17.04.06, 17:58     Betreff: Re: Umzug... was für Kosten... und als e.V. gemeinnützig?

„Auswanderung“ eines Vereins in das Ausland

Innerhalb Deutschlands kann ein Verein m.W. seinen Sitz verlegen, wenn in der Satzung nichts anderes vorgesehen ist.

Die Sitzverlegung eines Vereins in das Ausland („Auswandern“ des Vereins) gilt jedoch allgemein als AUFLÖSUNGSBESCHLUß für das Inland und als Neugründung im Ausland. Der Verein verliert hierbei also die Rechtsfähigkeit nach deutschem Recht.

Vereinsrecht ist relativ komplex. Da würde ich in jedem Fall einen Experten konsultieren (Rechtsberatung gibt es übrigens auch schon via Internet ab ca.60,- EUR).

Gringo

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