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antje_fi
User mit Silberstatus!!
Beiträge: 255
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Erstellt: 17.04.06, 19:41 Betreff: Re: Ab wann hat man im Ausland seine Lebensgrundlage? |
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Tach auch!
Ich wuerde mich an Deiner Stelle an das Deutsche Konsulat in Helsinki wenden. Dein Problem ist sozusagen eine Definitionssache und da wäre es am Besten jemanden zu fragen, der sich beruflich mit solchen Dingen herumschlägt. Viele Sachen werden hier (noch?) von Fall zu Fall entschieden.
Zu meinen Erfahrungen (allerdings im Zusammenhang mit der Krankenkasse): Als Student gilst Du niemals als "dauerhaft" ansässig in Finnland - auch nicht, wenn Du Dich in Deutschland abmeldest und alle Deine Ersparnisse verlagerst. Den Status bekommst Du erst, wenn Du hier entweder arbeitest oder es mit Deiner potentiellen Freundin richtig klappt (eine längere Zeit zusammen wohnen/avoliitto). Die finnische Staatsbuergerschaft kannst Du (falls nicht einer Deiner Eltern Finne ist) erst erhalten, wenn Du mehrere Jahre ununterbrochen hier gelebt hast.
Terveisin, Antje
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