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informatics
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Beiträge: 3
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Erstellt: 17.04.06, 20:23 Betreff: Re: Ab wann hat man im Ausland seine Lebensgrundlage? |
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Hallo,
Danke für die Antwort. Ob ich in Finnland als dauerhaft ansässig angesehen werde oder nicht ist weniger mein Problem. Als EU Bürger muss ich mich soweit ich mich erinnere, nur bei der finnischen Polizei registrien, dann darf ich dort leben und arbeiten. Es wäre nur notwendig, dass mich Deutschland als dauerhaft ansässig in Finnland ansieht Die Regelung, dass man als Student nicht als dauerhaft ansässig angesehen werden kann finde ich etwas seltsam. Was hat den meine Beschäftigung während meines Aufenthalts in einem Land damit zutun, ob ich dort dauerhaft bleibe oder nur kurzzeitiger Gast bin? Obwohl man natürlich als Student in der Regel nur für die Studienzeit dort ist, dass ist schon richtig aber es gibt wohl auch Ausnahme ( siehe mich ). Danke für den Tipp mit dem Konsulat. Gibt es vielleicht noch allgemeine Tipps für meinen Umzug nach Finnland, die du mir geben könntest? Krankenversicherung,Meldeämter usw. ? Danke für die Tipps.
Viele Grüße
Informatics
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