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antje_fi
User mit Silberstatus!!
Beiträge: 255
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Erstellt: 18.04.06, 12:00 Betreff: Re: Ab wann hat man im Ausland seine Lebensgrundlage? |
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Moin!
Klar - fuer den Aufenthalt in Finnland ist es egal, ob man Dich hier als dauerhaft oder zeitweilig ansieht. Arbeiten kann man in der EU ueberall und auch eine zeitweilige Aufenthaltsgenehmigung ist nicht schwer zu bekommen.
Die Frage ums dauerhaft oder nicht hängt mitunter mit dem Sozialsystem hier zusammen. Als "Dauerhafter" kannst Du hier bestimmte Sozialleistungen (staatl. Krankenkasse, Sozialhilfe, ...) in Anspruch nehmen. Dafuer zahlst Du bei der Arbeit in Finnland ja auch die hohen Steuern Daher wird dieser Status allerdings ebenso wie die Staatsbuergerschaft nicht so leicht vergeben. Keine Ahnung, wie man das mit der dauerhaften Ansässigkeit in Deutschland sieht.
Bei einem Aufenthalt ueber 3 Monate muss man sich hier melden (Polizei und maistraatti). Die Formalitäten sind nicht weiter schwierig. Mit deutschen Krankenkassen kenne ich mich nicht aus. Ich war damals bei der DAK und die hat so gut wie nichts bei Rechnungen aus dem Ausland zurueckerstattet. Eine Auslands-KV wäre da wohl besser. Als Student kannst Du allerdings (wenn Du den Semesterbeitrag zahlst) die medizinische Versorgung der Uni in Anspruch nehmen - und die ist recht gut.
Gruss, Antje
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