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36510
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Erstellt: 21.05.06, 18:48 Betreff: Re: Deutsches Girokonto bei Wohnsitz im Ausland |
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Zitat: gawesa
.............dieses kapital ist eigentlich gedacht um meine gesetzliche rente aufzubessern, gibt es dafür evtl. andere gesetze wegen besteuerung? |
Nein, der Verwendungszweck ist m. W. (aber ich bin kein Steuerberater!) steuerlich ohne Belang. Zwar gibt es besondere steuerliche Freibeträge für Ältere, aber das macht nicht allzuviel aus. Es gibt allenfalls die Möglichkeit, sich eine sogenannte Leibrente von einer Lebensversicherung zu kaufen. Da zahlt man einen Einmalbeitrag und bekommt dafür lebenslang eine Rente. Da diese sich ja teilweise aus der Rückzahlung des eingezahlten Kapitals und nur zum anderen Teil aus dessen Verzinsung zusammensetzt, ist sie nur mit dem Ertragsanteil (das ist jener, der auf die Zinsen entfällt) zu versteuern. Dieser wird pauschal festgelegt und hängt vom Alter ab. Ich habe das seinerzeit für meine Großmutter gemacht. Sie war 90 und der zu versteuernde Ertragsanteil demzufolge nur 4%. Bei 65-jährigen liegt er m. W. um die 27 - 30 %. Das ganze rechnet sich aber m. E. nur für Leute mit guter Gesundheit, die damit rechnen können, länger zu leben, als die Versicherung statistisch errechnet hat.
Die Nachteile sind erheblich: 1. Das Kapital ist der eigenen Disposition unwiderruflich entzogen und steht 2. evtl. Erben nicht mehr zur Verfügung. Ausserdem ist man eben lebenslang an diesen Vertrag gebunden, selbst wenn sich die Steuergesetze ändern sollten oder die Inflationsrate drastisch ansteigen sollte. Und wer kann so etwas auf Sicht mehrerer Jahrzehnte schon ausschliessen? Würde ich allenfalls mit einem Teilbetrag machen. Interessant wird das erst in höherem Alter, wenn der Unterschied zwischen der statistisch zu erwartenden Restlebenserwartung und der selbst angenommenen prozentual erheblich wird. Ansonsten rechtfertigen die monatlich gezahlten Renten (bei 65-jährigen jährlich ca. 5 - 6% des gezahlten Einmalbeitrags, bei 90-jährigen sind das dann schon 25%) die Nachteile trotz der steuerlich günstigen Regelung nicht.
[editiert: 21.05.06, 18:48 von 36510]
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