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siggi_siggi_siggi
User mit Goldstatus!!!


Beiträge: 645

New PostErstellt: 24.05.06, 06:57     Betreff: Re: Deutsches Girokonto bei Wohnsitz im Ausland

Hallo Arnego

    Zitat:
    Gerade deswegen hatte ich darauf hingewiesen das in der Zukunft die Gefahr ist das die Kontrolle diese Formen finden wird. Vorausdenken ist daher besser und sollte legal sein. Bei Doppelsteuerabkommen ist es wichtig in einem Lande die Steuern zu bezahlen
Darum mein Hinweis: Weiter voraus denken und nur in Länder auswandern, die dieses gar nicht besteuern. Dann benötigt man auch kein Doppelbesteuerungsabkommen! Beispiel: Wenn mein Geld beispielsweise in Österreich liegt, so fällt dort bei Wohnsitz außerhalb Österreichs keine Steuer auf Kapitalerträge an. Beispielsweise mein Wohnsitzstaat besteuert keine Einkünfte aus Kapitalvermögen. Effekt: Vollkommen legal völlige Steuerfreiheit! (Dies wäre auch so, wenn ich das Geld bei einer Bank im Wohnsitzland anlegen würde, aber mein Vertrauen in lokale Banken ist nur begrenzt und es gibt nervende Devisenkontrollen, die die Freizügigkeit des Kapitals einschränken). Nehmen wir weiter an mein Wohnsitzstaat würde nun ab morgen Steuern auf Kapitalerträge einführen und ich beabsichtige diese nicht zu zahlen. Somit würde ich eine off-shore Firma gründen und diese Firma würde das Geld anlegen. Da die Firma keine Betriebsstätte an meinem Wohnsitz hat, besteht hier (und im Land des Sitzes, z.B. auf Anguilla) keine Steuerpflicht. Werden die Gewinne nicht ausgeschüttet, weil man beispielsweise für die Altersvorsorge spart, so existiert wieder 100% legal eine Steuerfreiheit. Merke: Bei Wohnsitz in D funktioniert das Modell nicht, da es die Hinzurechnungsbesteuerung nach Außensteuergesetz auch für thesaurierte Gewinne von Firmen mit passiven Einkünften gibt. Was ich damit sagen will: Es kommt auf viel mehr, als auf den reinen Steuersatz an. Einige nicht so entwickelte Länder haben "Lücken" in ihren Steuergesetzen, die Gestaltungen ermöglichen, die in D nur bis in die 70er funktioniert haben.
Nächstes Beispiel: Ich habe eine lokale Firma und schreibe dieser von meiner off-shore Firma Rechnungen für Beratungsdienstleistungen. Dann reduzieren diese Betriebsausgaben meinen Gewinn. In D würden die Rechnung meiner off-shore Firma nicht anerkannt werden. Es gibt im deutschen Steuergesetz die Beweislastumkehr, die erhöhte Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bei Auslandssachverhalten, die Tatsächlichkeitsmerkmale einer ausländischen Betriebsstätte müssen erfüllt werden, etc. Alles das existiert hier nicht. Hier werden nur 80% der Rechnung einer off-shore Firma als Betriebsausgabe anerkannt, d.h. 20% des Gewinns versteuert man, 80% kann man völlig legal ohne Steuern zu zahlen off-shore transferieren. Warum hier niemand diese "Lücken" schließt? Die überwiegende Mehrzahl der Abgeordneten sind Unternehmen...
Und das schönste an meinem Wohnsitz: Bedingungen fast wie in einer klassischen Steueroase, aber im Gegensatz zu Steueroasen existiert ein DBA mit D! Daher kann ich beispielsweise 100% legal mein Geschäftsführergehalt meiner deutschen GmbH hier (mit 13%) versteuern anstatt in D fast 50% Steuern und Sol.Zu. zu bezahlen. Es gibt schon ganz deutliche Unterschiede in den Steuergesetzen der unterschiedlichen Nationen. Mit ein wenig Geschick kann man dies für sich nutzen und 100% legale Gestaltungen, kann nachts ruhig schlafen und zahlt minimale Steuern!

Gruß
Siggi

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