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Neue Staatsbürgerschaft-Rentenanspruch in D?

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technikus
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Ort: Aachen (Germany)


New PostErstellt: 05.08.06, 16:04  Betreff: Re: Neue Staatsbürgerschaft-Rentenanspruch in D?  drucken  weiterempfehlen

War mal auf der von Yuii angegebenen URL u. habe den unten stehenden Link rausgesucht. Man sieht wie individuell das ganze sein kann. Man kann auch Rentenansprüche verlieren.

Rentenversicherung

Gruß technikus


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[editiert: 05.08.06, 17:18 von arnego2]
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technikus
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Beiträge: 839
Ort: Aachen (Germany)


New PostErstellt: 05.08.06, 16:42  Betreff: Re: Neue Staatsbürgerschaft-Rentenanspruch in D?  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Gentleman
    und ebenfalls Abtretung von Sozialansprüchen -also auch Rentenansprüchen !
    Also überleg' es Dir gut.
    Vile Grüße sacht der Gentleman.
Kann sein, ist aber nicht unabdingbar die Regel.

Gruß technikus






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Gentleman
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New PostErstellt: 08.08.06, 11:59  Betreff: Re: Neue Staatsbürgerschaft-Rentenanspruch in D?  drucken  weiterempfehlen

Ja ist nicht die Regel Technikus ,stimmt.
Danke Yui ! In dem Text steht alles drin. Genau durchlesen !!!

abhängig von: ....-Staatsbürgerschaft... Sozialabkommen der Länder...

So und wie war die Ausgangsfrage ? Wenn ich meine deutsche Staatsbürgerschaft abgebe ... Rentenansprüche ... Lateinamerika ???

Na dämmerts ?

Also ein recht auf deutsche Rente gibt es dann nicht mehr !

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Pebbie
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New PostErstellt: 08.08.06, 15:51  Betreff: Re: Neue Staatsbürgerschaft-Rentenanspruch in D?  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Gentleman
    Hallo Biitersüß (Biitersweet) !
    Es ist klar geregelt. Wer seine Staatsbürgerschaft abgibt und eine andere annimmt, gibt damit seine Ansprüche der bisherigen Staatsbürgerschaft ab. Das heißt keine Wahlberechtigung mehr, keine Hilfe über Deutsche Botschaft oder Konsulate, Einreise nach Deutschland wie ein Tourist und ebenfalls Abtretung von Sozialansprüchen -also auch Rentenansprüchen !
    Also überleg' es Dir gut.
    Vile Grüße sacht der Gentleman.
Na wo haste das denn her?????

Wenn ich Ami werden wuerde (was ich aber nicht will) bekaeme ich meine Rente die ich bis 2005 in D erworben haben, nach USA geschickt.
Vorrausgesetz natuerlich es gibt noch was zum Ausbezahlen.

Mir meine Rente ausbezahlen lassen ist seit einigen Jahren nicht mehr moeglich.



USA- Love it or leave it
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Michigan
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New PostErstellt: 08.08.06, 17:50  Betreff: Re: Neue Staatsbürgerschaft-Rentenanspruch in D?  drucken  weiterempfehlen

Wenn ich mal ganz unbedeutend etwas dazu sagen dürfte :-D
Wenn ich als Deutscher in den USA die amerikanische Staatsbürgerschaft annehme und dabei auch meine deutsche behalte und in den USA lebe, so habe ich Anspruch später auf meine deutsche Rente und sie natürlich mir in die USA schicken zu lassen. Wenn ich NUR die ami habe, dann verfällt die deutsche Rente.
Das jedenfalls habe ich von einer Infobröschüre für Auswanderer mal gelesen.
Also ist es besser die doppelte Stattsbürgerschaft zu besitzen, um beide Rentenansprüche genießen zu können.
ABER: Ob es später einmal von den Deutsche tatsächlich noch eine Rente gibt sei mal dahin gestellt....bei deren Politik weiß ich das nicht mehr so genau :-D .



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technikus
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Beiträge: 839
Ort: Aachen (Germany)


New PostErstellt: 08.08.06, 18:11  Betreff: Re: Neue Staatsbürgerschaft-Rentenanspruch in D?  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Gentleman
    Ja ist nicht die Regel Technikus ,stimmt.
    Danke Yui ! In dem Text steht alles drin. Genau durchlesen !!!

    abhängig von: ....-Staatsbürgerschaft... Sozialabkommen der Länder...

    So und wie war die Ausgangsfrage ? Wenn ich meine deutsche Staatsbürgerschaft abgebe ... Rentenansprüche ... Lateinamerika ???

    Na dämmerts ?

    Also ein recht auf deutsche Rente gibt es dann nicht mehr !
Scheinst mich nicht richtig verstanden zu haben, oder ?
Geh doch mal bitte auf den Link ganz unten.

Ob es speziell bei Lateinamerika anders ist, weiß ich nicht ?
Müßte ich mich auch schlau machen.


Das war eine Antwort der Rentenversicherung:


Ich bin vor einigen Jahren in die USA ausgewandert. Zuvor habe ich für fast 20 Jahre Rentenbeiträge in Deutschland gezahlt. Kann ich daraus später meine Altersrente erhalten, auch wenn ich bis dahin nicht mehr Deutscher bin?

Ja, Sie können auch als Amerikaner Ihre volle deutsche Altersrente erhalten. Ausländer erhalten die deutsche Rente im Ausland zwar gegebenenfalls nur aus Beitragszeiten und daraus auch nur zu 70%, das Sozialversicherungsabkommen mit den USA bestimmt aber, dass an Amerikaner die volle Altersrente wie an Deutsche zu zahlen ist. Auch mit verschiedenen anderen Staaten bestehen solche Regelungen.

Gruß technikus

Rentenversicherung






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Pebbie
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New PostErstellt: 08.08.06, 18:18  Betreff: Re: Neue Staatsbürgerschaft-Rentenanspruch in D?  drucken  weiterempfehlen

[quote:Michigan]Wenn ich mal ganz unbedeutend etwas dazu sagen dürfte :-D
Wenn ich als Deutscher in den USA die amerikanische Staatsbürgerschaft annehme und dabei auch meine deutsche behalte und in den USA lebe, so habe ich Anspruch später auf meine deutsche Rente und sie natürlich mir in die USA schicken zu lassen. Wenn ich NUR die ami habe, dann verfällt die deutsche Rente.
Das jedenfalls habe ich von einer Infobröschüre für Auswanderer mal gelesen.
Also ist es besser die doppelte Stattsbürgerschaft zu besitzen, um beide Rentenansprüche genießen zu können.
ABER: Ob es später einmal von den Deutsche tatsächlich noch eine Rente gibt sei mal dahin gestellt....bei deren Politik weiß ich das nicht mehr so genau :-D .


<hr>
[/qoute]

Schmeiss die Broschuere in den Muell.

Mein Onkel lebt schon 50 jahre hier und ist Ami und bekommt eine kleine Rente aus D.

Das mit zweit Staatsbuergerschaften ist auch nicht sooo einfach. Um die Deutsche behalten zu koennen musst du erst einen Antrag stellen (nennt sich Beibehaltungsantrag) und du musst sehr trifftige Gruende haben damit dieser genehmigt wird. Rente waere z.B. keiner , da die USA mit D eine Rentenabkommen haben.

Bei dem letzten Satz kann ich dir aber zustimmen






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Gentleman
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New PostErstellt: 08.08.06, 18:56  Betreff: Re: Neue Staatsbürgerschaft-Rentenanspruch in D?  drucken  weiterempfehlen

Ja wenn das geht mit der doppelten Staatsbürgerschaft dann ist es ja gut und allesw im "grünen Bereich".
Nur in Deutschland eine doppelete Staatsbürgerschaft zu erhalten - dazu muß man dann Türke sein.
Wenn man "Original"-Deutscher ist und dann im Ausland eine andere erworben hat muß man sich in Deutschland für eine entscheiden.
So war es jedenfalls bei mir. Ausnahme laut EWM- Amt nur Türkei und teilweise altes Jugoslawien.
Wie das nun konkret und richtig in der USA aussieht weiß ich nicht.

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technikus
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Ort: Aachen (Germany)


New PostErstellt: 08.08.06, 19:52  Betreff: Re: Neue Staatsbürgerschaft-Rentenanspruch in D?  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Gentleman
    Ja wenn das geht mit der doppelten Staatsbürgerschaft dann ist es ja gut und allesw im "grünen Bereich".
    Nur in Deutschland eine doppelete Staatsbürgerschaft zu erhalten - dazu muß man dann Türke sein.
    Wenn man "Original"-Deutscher ist und dann im Ausland eine andere erworben hat muß man sich in Deutschland für eine entscheiden.
    So war es jedenfalls bei mir. Ausnahme laut EWM- Amt nur Türkei und teilweise altes Jugoslawien.
    Wie das nun konkret und richtig in der USA aussieht weiß ich nicht.
Hallo, das ist aber ein ganz kniffeliges Thema. Jeder erzählt was anderes. Da werde ich wohl mal eine tiefgehende Recherche machen müssen.

Stellt sich doch als erstes die Frage: Kann ich als "Original-Deutscher" (made in Germany ) eine doppelte Staatsbürgerschaft haben, od. spielt D hier nicht mit ?

Gruß technikus


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[editiert: 08.08.06, 20:27 von technikus]
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Pebbie
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New PostErstellt: 08.08.06, 21:19  Betreff: Re: Neue Staatsbürgerschaft-Rentenanspruch in D?  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: technikus
      Zitat: Gentleman
      Ja wenn das geht mit der doppelten Staatsbürgerschaft dann ist es ja gut und allesw im "grünen Bereich".
      Nur in Deutschland eine doppelete Staatsbürgerschaft zu erhalten - dazu muß man dann Türke sein.
      Wenn man "Original"-Deutscher ist und dann im Ausland eine andere erworben hat muß man sich in Deutschland für eine entscheiden.
      So war es jedenfalls bei mir. Ausnahme laut EWM- Amt nur Türkei und teilweise altes Jugoslawien.
      Wie das nun konkret und richtig in der USA aussieht weiß ich nicht.
    Hallo, das ist aber ein ganz kniffeliges Thema. Jeder erzählt was anderes. Da werde ich wohl mal eine tiefgehende Recherche machen müssen.

    Stellt sich doch als erstes die Frage: Kann ich als "Original-Deutscher" (made in Germany ) eine doppelte Staatsbürgerschaft haben, od. spielt D hier nicht mit ?

    Gruß technikus
Du musst erst fragen und es begruenden warum du die Deutsche SB behalten willst/musst.

Dann kann es bis zu 1.5 jahren dauern bis du Bescheid bekommst.
Sind die Gruende ausreichend kannst du Doppelstaatsbuerger werden/sein, wenn nicht musst du sie abgeben.



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