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dundee
Ehemaliges Mitglied
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Erstellt: 24.08.06, 10:10 Betreff: Re: Auswandern trotz Verschuldung??? |
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die kleinen hängt man, die großen lässt man laufen ;-)
es sind meisstens die kleinsten die tatsächlich unschuldig in schulden gekommen sind. doch konkursverschleppung setzt schon nen bisschen mehr als nur ne liederliche buchhaltung vorraus. unter kavaliersdelikt würde ich das nicht einordnen, gerade weil auch existenzen anderer dran hängen.
nen polizeilisches führungszeugnis kann auch von ausländischen behörden ohne wissen des betreffenden angefordert werden. ebenso ne schufa-auskunft. und das sind die ersten die ausländische banken und einwanderungsbehörden anfragen.
[editiert: 24.08.06, 10:14 von dundee]
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