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yuii
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Beiträge: 163
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Erstellt: 27.08.06, 18:28 Betreff: Re: Auswandern trotz Verschuldung??? |
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Zitat: Sveni
Es ist sogar so, das der betroffene in Thailand erst straffällig geworden ist weil er nicht Zahlungsunfähig sondern Zahlungsunwillig war. |
Es muss schon diverenziert werden zwischen "einfachen" Schulden und das nichtbezahlen von Unterhaltsverplflichtungen und Ordnungsgelder.
Der einfache Gläubiger hat wohl gelitten wenn man mit Schulden ins Ausland verschwindet(ausgenommen Betrug). Bei Schulden die sich auf einem Gerichtsbeschluss, wie bei einer Unterhaltszahlung, stützen kann sehr wohl ein haftbefehl ausgestellt werden und die folgen...siehe weiter oben
Gruss
Yuii
[editiert: 27.08.06, 18:40 von yuii]
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