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schoolar
Administrator
Beiträge: 1254
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Erstellt: 27.08.06, 23:41 Betreff: Re: Auswandern trotz Verschuldung??? |
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Zitat: Sveni
Was hierbei interessant zu wissen wäre ob man den oder die Gläubiger bezüglich des neuen Wohnsitzes informieren sollte bzw. müsste. |
Ganz klar: NEIN! Die Abmeldung bei der Meldebehörde ist ausreichend, mehr muß hier niemand wissen.
Zitat: Sveni
Des Weiteren sollte man vielleicht differenzieren zwischen verschuldet und überschuldet |
Wo genau liegt denn hier der Unterschied...?!
Zitat: Sveni
Aber eines steht generell fest Überschuldung an sich ist in Deutschland kein Straftatbestand. |
Stimmt, gleiches gilt grundsätzlich für alle (Un-) Taten, für die man nicht rechtskräftig verurteilt ist...! Und in Abwesenheit kann man nicht verurteilt werden in D, und ohne bekannte (Melde-) Adresse im Ausland kann einem auch kein Haftbefehl o. ä. zugestellt werden. Klingt vielleicht drastisch oder nach 'krimineller Energie', ist aber nunmal Tatsache.
Zitat: Sveni
Ob Behörden im Ausland PR-Visa in Abhängigkeit von der deutschen Schufa geben kann ich nicht beurteilen. Allerdings mag ich’s mir auch nicht richtig Vorstellen. ...im Ausland (...) gilt "nur Bares ist Wahres"... |
Stimmt so nicht ganz, jedenfalls nicht pauschal. In Südafrika bspw. kannst Du nur ein privates Konto eröffnen, wenn Du eine Bestätigung Deiner Deutschen Bank bringst, daß Deine Finanzen hier in Ordnung sind. Man kann da natürlich immer ein bißchen tricksen, aber generell achtet man dort schon auf "saubere Kundschaft". Ist ja grundsätzlich auch nix gegen einzuwenden...
Gruß,
Thomas
_________ Carpe diem
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