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kerby
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New PostErstellt: 22.03.04, 12:15     Betreff: Weiteres zur Krankenversicherung

Hallo,

ich möchte dazu noch mal was schreiben, weil der Beitrag von mir kommt, in dem ich die gesetzliche Krankenversicherung mit der Soliadargemeinschaft in Verbdinung gebracht hatte.

Sollte ich mich da mit meinen Aussagen geirrt haben, bitte ich um Entschuldigung, und danke den Anderen für die Verbesserungen.

Generell kann ich dazu nur noch mal schreiben, dass es am sinnvolsten ist - um 101 % sicher zu sein - dass man sich deswegen bei den gesetzlichen Krankenversicherungen doch einfach mal direkt erkudigt. Natürlich ist es schön sich hier im Forum austauschen zu können aber die Gesetzte und Regelungen werden doch in Deutschland täglich auf den Kopf gestellt und was heute noch galt - gilt Morgen schon nicht mehr - und da wissen doch die Institutionen am besten Bescheid - die es betrifft oder ?

Bei den Krankenversicherungen ist es ja sowieso so - dass man sich ja auch inzwischen Privat versichern kann und gar nicht gesetzlich versichern muss oder ? Wer dann halt nicht versichert ist bekommt auch keine Leistungen oder ?

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Zu den folgenden Aussagen möchte ich noch mal was schreiben:


"... in der Sekunde, in der ich als Arbeitnehmer wieder eine Tätigkeit aufnehme bin ich gesetzlich Krankenversichert."


Die Frage hier ist dann aber - wann denn die Sekunde kommt - in der ich wieder Arbeit aufnehme. Bei 5 Millionen Arbeitslosen und sehr wahrscheinlich einer ständig steigenden Zahl von Arbeitslosen ist es ja sehr schwer in Deutschland Arbeit zu finden. Wenn man Glück hat und einen Job dann wieder hat - okay - was aber ist wenn man aus dem Ausland zurückkommt und keinen Job hat, vorher nicht in Arbeitslosenversicherung einbezahlt hat - also auch kein Geld mehr aus dieser Versicherung bekommen kann und auch die Sozialhilfe sehr schwer zu bekommen ist und man sich nicht einmal mehr die Krankenversicherung leisten kann ? Was ist dann ?


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"...Die Gesetzliche Krankenversicherung ist eine PFLICHTversicherung. Sie MUSS jeden Arbeitnehmer aufnehmen, ebenso Bezieher von Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe. Das gilt auch schon bei Minijobs."


Wie oben bereits beschrieben und was ist - wenn man sich nicht mal mehr diese PFLICHT leisten kann ?

Beste Grüße noch mal

Michael

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