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siggi_siggi_siggi
User mit Goldstatus!!!


Beiträge: 645

New PostErstellt: 15.12.06, 14:22     Betreff: Re: gehalt und abfindung

Hallo,

der Jahreswechsel liegt nahe, also am besten sofort den Wohnort wechseln, dann ist ab dem neuen Jahr die deutsche Steuerpflicht weg. Den Arbeitslohn (und somit auch die Abfindung) kann man dann nach DBA in D freistellen lassen, somit wird er nicht mehr in D versteuert. Wenn jedoch nach wie vor ein Wohnsitz in D besteht und damit auch unbeschränkte Steuerpflicht und daher der Arbeitgeber die Abfindung auch in D versteuern muss, dann fürchte ich, ist alles zu spät. Eine Rückerstattung wird es wohl kaum geben. Wenn also die Aufgabe des Wohnsitzes in D recht schnell (zumindest auf dem Papier) erledigt werden kann, dann besteht durchaus eine Chance, sonst würde ich das nicht sehen. Insgesamt ist die Problematik nicht trivial, wenn die Abfindung im oberen fünfstelligen Bereich (oder darüber) liegt, dann würde ich in jedem einen Steuerberater mit Spezialgebiet "internationales Steuerrecht" hinzuziehen. Es geht dann um richtig Geld, auf das der deutsche Fiskus nicht kampflos verzichten wird.

Gruß
Siggi

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