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siggi_siggi_siggi
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Erstellt: 12.01.07, 10:38 Betreff: Re: Gehalt und Abfindung |
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Hallo Doris,
freigestellt von der Arbeit, ah ja (sorry, habe ich mit Freistellung von der deutschen Lohnsteuer verwechselt)! Das macht ein Problem, d.h. die Tätigkeit wird nie im anderen Land ausgeübt! Das ist natürlich schwierig. Sorry, da traue ich mir keine Antwort zu, sieht für mich aber nach Besteuerung in D aus. Wenn es so wäre, das vom Februar bis September im anderen Land gearbeitet würde (kann man das zumindest nicht auf dem Papier hinbekommen?), ja dann wäre das DBA eindeutigt.
Die Steuerfreistellung könnte sofort beantragt werden. Ist dann ab Februar gültig, aber nur unter der Bedingung, dass die Tätigkeit auch im anderen Land ausgeführt wird dort mindestens 183 Tage Anwesenheit vorhanden sind.
Gruß Siggi
[editiert: 12.01.07, 10:38 von siggi_siggi_siggi]
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