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Drbulat Sonnentanz
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Beiträge: 7
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Erstellt: 12.01.07, 20:57 Betreff: Re: Gehalt und Abfindung |
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Hallo Siggi,
oh, das sind keine guten Neuigkeiten .
Mir stellt sich die Frage, ob der "andere Vertragsstaat" unbedingt Serbien bedeutet? Auszug aus DBA: Artikel 3 Allgemeine Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Abkommens bedeuten die Ausdrücke „ein Vertragsstaat" und „der andere Vertragsstaat", je nach dem Zusammenhang, die Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien oder die Bundesrepublik Deutschland….
Wenn man als "ein Vertragsstaat" Serbien nimmt und für den "anderen Vertragsstaat)" Deutschland, dann liest sich das für mich positiver:
Artikel 16 Unselbständige Arbeit (1)Vorbehaltlich der Artikel 17,13,19 und 20 können Gehalt, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat (Serbien)ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat (Serbien) besteuert werden, es sei denn, die Arbeit wird im anderen Vertragsstaat (Deutschland) ausgeübt. Wird die Arbeit dort ausgeübt, so können die dafür bezogenen Vergütungen im anderen Staat (Deutschland) besteuert werden. (2)Ungeachtet des Absatzes l können Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat (Serbien) ansässige Person für eine im anderen Vertragsstaat (Deutschland) ausgeübte unselbständige Arbeit bezieht, nur im erstgenannten Staat (Serbien) besteuert werden, wenn a} der Empfänger sich im anderen Staat (Deutschland) insgesamt weniger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahrs aufhält und b) die Vergütungen von einer Person oder für eine Person gezahlt werden, die nicht im anderen Staat (Deutschland) ansässig ist, und c) die Vergütungen nicht von einer Betriebsstätte oder einer festen Einrichtung getragen werden, welche die Person im anderen Staat (Deutschland) hat.
Kann man doch machen aus der Sicht, wenn ich in Serbien wohne. (1) wäre dann unzutreffend (2) würde für mich zutreffen Was hältst Du davon?
Gruss, Doris
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