Autor |
Beitrag |
Alexander
* * *
Beiträge: 22
|
Erstellt: 22.03.04, 15:51 Betreff: Re: Krankenversicherung |
|
|
Vielen dank für die zahlreichen Antworten an Kerby, Desertbeast und Werner aus Samoa.
Es gibt zur Zeit in meinem Berufsfeld keine Aussicht auf Arbeit. Also werde ich alle Zelte in DE abbrechen (Wohnort abmelden) und mich nach Spanien begeben und meinen Wohnsitz / Residencia anmelden.
Ich habe brav 20 Jahre in alle Kassen eingezahlt. Besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld / Sozialhilfe nach der RÜCKKEHR (ca. 5/6 Jahre später) ??? Oder sind alle Ansprüche auf Sozialleistungen dann nicht mehr gültig, da ich keine Beiträge in DE sondern dann zuletzt in Spanien eingezahlt habe (vorausgesetzt ich bekomme auch in Spanien ein Arbeitsplatz)????
Wenn ich Anspruch auf Arbeitslosengeld / Sozialhilfe hätte, dann wäre das Problem (gesetzliche Krankenkasse) geregelt !!!
PS: Eine Anwartschaft hat meine gesetzliche Krankenkasse abgelehnt bzw. es ist meiner KV unbekannt !!!!!!!
Der Vorschlag von Kerby ist auch sehr interessant. 3 Monate Arbeitslosengeld im Ausland. Aber wenn ich in der Zeit keinen Arbeitsplatz finde, muß ich zurück - meine ich gehört zu haben !!!????? Was passiert, wenn ich nach den 3 Monaten in Spanien bleibe ???
|
|
nach oben |
|
|
|
|