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siggi_siggi_siggi
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Erstellt: 25.03.07, 06:36 Betreff: Re: MUSS ich meinen Wohnsitz abmelden? |
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Die polizeiliche Meldung hat nichts mit dem steuerlichen Begriff eines Wohnsitzes zu tun!
Im steuerlichen Sinne hat derjenige einen Wohnsitz in D, der für Wohnzwecke geeignete Räume zur Nutzung bereit hält. Das kann auch das Zimmer bei den Eltern sein, entscheidend ist, dass man Verfügungsgewalt über die Räume hat und diese auch zumindest für einige Wochen im Jahr nutzt. Für das Zimmer bei den Eltern gibt es ein Urteil des FG Baden-Württemberg vom 3.5.1985, EFG 1985 S. 483, welches sogar die unbeschränkte Steuerpflicht verneint, wenn das Zimmer bei den Eltern für insgesamt weniger als 3 Monate im Jahr genutzt wird.
Ich persönlich habe noch ein Haus, welches ich für Wohnzwecke in D bereithalte. Hier reicht ein Aufenthalt von wenigen Wochen, um die unbeschränkte Steuerpflicht zu begründen. (Diese ist in meinem Fall von Vorteil.) Mein Eindruck ist der, dass die Gerichte auch unterschiedliche Maßstäbe anlegen, je nachdem ob durch die unbeschränkte Steuerpflicht zusätzliche Einnahmen generiert werden oder nicht. Ein Boris Becker, da bin ich mir sicher, müsste sich keine 3 Monate bei den Eltern aufhalten, damit man versuchen würde seine Millioneneinkünfte zu besteuern.
Was es noch gibt: Die unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag. Dafür ist weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthalt in D notwendig. Voraussetzung ist aber, dass min. 90% der Einkünfte dann der deutschen Besteuerung unterliegen würden.
Wenn kein Wohnsitz mehr besteht, dann gilt die beschränkte Steuerpflicht. Somit gibt es den Freibetrag nicht mehr und dadurch beträgt der Eingangssteuersatz ca. 25% (die Progression geht auch bis zum Spitzensteuersatz hoch).
Man muss aber vorsichtig sein, dass die unbeschränkte Steuerpflicht nicht zur Falle wird: Hierdurch können nämlich auch die Auslandseinkünfte besteuert werden. Das gilt insbesondere, wenn das Wohnsitzland kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Deutschland hat.
Wenn man sich informiert, dann bitte nicht bei einem beliebigen Steuerberater, sondern einem mit dem Spezialgebiet "internationales Steuerrecht", sonst bekommt man höchst wahrscheinlich falsche Aussagen.
Abschließend eine dumme Frage: Gibt es keine Person des Vertrauens in D, welcher man das Depot übertragen kann und die ihren Freibetrag noch nicht ausschöpft?
Gruß Siggi
[editiert: 25.03.07, 06:44 von siggi_siggi_siggi]
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