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schoolar
Administrator
Beiträge: 1254
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Erstellt: 18.11.07, 16:00 Betreff: Re: Auswandern mit Vorstrafe |
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Hi David,
soweit ich mitbekommen habe, wird seit einiger Zeit in vielen Ländern bei der Einwanderung verstärkt darauf geachtet, daß man ausschließlich "rechtschaffene" Interessenten ins Land läßt - mit einer aktenkundigen Vorstrafe hast Du da also schlechte Karten spätestens dann, wenn bei der Einwanderung auch ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden muß. Allerdings werden die Einträge ja nach einiger Zeit gelöscht (abhängig von der verhängten Freiheitsstrafe), und dann sollte das alles kein Problem mehr sein. Im schlimmsten Fall hieße das für Dich, daß Du noch entsprechend warten mußt oder solltest, bis Du versuchst, in ein Land mit diesen "Einschränkungen" einzuwandern...!
Gruß,
Thomas
_________ Carpe diem
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