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Doppelte Staatsbürgerschaft für Deutsche im Ausland

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Seite: 1, 2
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wksamoa
Ehemaliges Mitglied

Ort: Apia Samoa


New PostErstellt: 30.11.05, 11:24  Betreff: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft für Deutsche im Ausland  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Brizzi
    Also ich habe immer einen schlechten Geschmack im Mund beim Thema Doppelstaatsbuergerschaft! Ich finde sogar man sollte diese komplett abschaffen mit Ausnahme diplomatischer Dienste.

    Man ist Home wo man sich wohlfuehlt und nicht wo man geboren ist - meine persoenliche Philosophie!

    Man kann etwas mehr commitment erwarten wenn man eine Staatsbuergerschaft animmt. Die eine oder die andere!
So weit zugestimmt - aber ... Ich werde demnächst hoffentlich Samoaner, genau deswegen, weil ich hier zu Hause bin, die samoanischen Sitten respektiere und das Wohl Samoas unterstütze. Und das ist in der Tat deutlich mehr als eine "permanent residency", ein Daueraufenthalt Das ist comittment.

Dennoch bleibe ich natürlich Deutscher, weil das etwas ist, was ich gar nicht ablegen kann. Nicht, weil ich in Deutschland geboren bin - das ist wahrlich das Geringste daran. Sondern weil ich dort aufgewachsen bin, die deutsche Sprache meine Sprache ist, die "deutsche Art" meine Art - und die gibt es allemal, die deutsche Art.

Samoaner verstehen das sehr gut und wären sehr befremdet, wenn ich meine deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben würde. Sie fordern es nicht als Bedingung für die samoanische Staatsangehörigkeit, weil sie klar erkennen, dass ich immer nur ein Deutscher mit samoanischer Staatsangehörigkeit sein werde, niemals aber ein Samoaner. Denn als Samoaner muss man geboren und aufgewachsen sein. Das ist Identität, nicht Pass.

Mir würde es hier eher als "Charakterfehler" angekreidet, wenn ich mich nicht bemühen würde, die deutsche Staatsangehörigkeit zu behalten. Und niemand käme auf die Idee, deswegen mein committment für Samoa in Zweifel zu ziehen.

Das eine schließt das andere in keiner Weise aus, eben weil es nicht im Gegensatz zueinander steht. Ich kann ja auch Chemiker und Jurist zugleich sein. Staatsangehörigkeit ist keine Religion.

    Zitat: Brizzi
    Es gibt naehmlich einen dicken Konflikt bei Doppelstaatsbuergerschaft - im Kriegsfalle wird man zu den Waffen gerufen. Also mal gesponnen - wenn D (oder Verbuendete) gegen Aus in den Krieg zieht. Wo kaempfst Du dann?

    Aus diesem Grunde bin ich gegen den doppelten Pass!
Wo ich dann kämpfen würde? Gar nicht! Und Du auch nicht! Denn selbstverständlich würden die Australier sofort das machen, was in solchen Fällen immer gemacht würde - nämlich alle Deutschen und ihre Kinder internieren, sicherheitshalber. Ob nun eingebürgert oder gar in Australien geboren, völlig egal. Haben die Amis mit den Japanern gemacht, nach Pearl Harbour. Und die hatten alle einen amerikanischen Pass, aber sicher doch. Die Deutschen in Australien wurden mit Beginn des 2.Weltkriegs auch sofort alle weggesperrt. Wegen der selbstverständlich trotz Einbürgerung immer noch vorhandenen deutschen Identität. Da riskiert man nix.

http://www.camp3tatura.blogspot.com/ ist ein Link dazu.

Ich hielte es für viel sinnvoller, den Realitäten Rechnung zu tragen und diese Frage viel flexibler zu lösen bei allen Aus-/Einwanderern:
  1. Generation: Doppelte Staatsangehörigkeit als Normalfall
  2. Generation: Wahlaufforderung für eine, aber Tolerierung von Aufenthalt und Arbeitserlaubnis bei der anderen
  3. Generation: nur die neue, völlig klar

Ich meine - ich könnte zwar nach München ziehen, gar die bayerische Staatsangehörigkeit annehmen, würde aber trotzdem im Leben nie ein Bayer ... Nicht wirklich ... Und wenn Bayern München gegen Werder Bremen spielt, wüsste ich auch dann immer noch, wo mein Herz schlägt, als alter Bremer So als Simulation des Konfliktfalls, denn da müssten mich meine Münchner Nachbarn eben auch internieren .




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Skippy
Ehemaliges Mitglied

Ort: Cairns (Australia)


New PostErstellt: 30.11.05, 22:00  Betreff: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft für Deutsche im Ausland  drucken  weiterempfehlen

Nun, jetzt muss ich doch mal meinen Senf dazugeben.

Ich finde zum einen, daß die Staatsangehörigkeit und das, was man ist, nichts miteinander zu tun haben. Wir können Australian Citizen sein mit australischem Paß, das ändert nichts an der Tatsache, daß wir in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, dort gelebt haben und Deutsch sprechen. Nur deswegen müssen wir nicht auf dem Papier Deutsche bleiben. Wir haben keinerlei Commitment zu Deutschland mehr, doch bleiben in der Person, was wir sind.

Die doppelte Staatsbürgerschaft, die von Deutschland ohnehin erst vor wenigen Jahren für Australien genehmigt wurde, wird von vielen dazu benutzt, daß sie sich davor fürchten, sie könnten in Deutschland mit einem Aussiepaß nicht reinkommen. Sie wollen halt kein Visum, sondern als Europäer in Europa rumreisen. Für viele bedeutet das schon von vorneherein die Planung, daß sie glauben, wieder zurückzugehen. Und ja, irrtümlicherweise glauben manche, sie geben ihre Identät auf. So ein Schmarrn. Man bleibt immer was man ist.

Und manche planen den Absturz des Flugzeuges gleich, bevor sie eingestiegen sind.

Deine Ausführungen zum Internieren sind nun wirklich kaum noch in der heutigen Zeit anzuwenden. Diese Tage sind auch in Australien längst vorbei. Meine Güte, wir sind nun wirklich advanced seit dem 2. Weltkrieg. Damals hat man auch die Italiener in Serie zum Straßenbau geschickt, ob sie wollten oder nicht...
Davon abgesehen sind inzwischen Kinder, die von PR'lern, die in Australien geboren wurden, automatisch Australian Citizen. Da solltest Du dann doch etwas weniger weit in die Geschichte zurückgreifen, gelle?


[editiert: 30.11.05, 22:01 von Skippy]
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Brizzi
Ehemaliges Mitglied

Ort: Australia


New PostErstellt: 30.11.05, 23:54  Betreff: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft für Deutsche im Ausland  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: wksamoa
    .......
    Dennoch bleibe ich natürlich Deutscher, weil das etwas ist, was ich gar nicht ablegen kann. Nicht, weil ich in Deutschland geboren bin - das ist wahrlich das Geringste daran. Sondern weil ich dort aufgewachsen bin, die deutsche Sprache meine Sprache ist, die "deutsche Art" meine Art - und die gibt es allemal, die deutsche Art.
Streitet keiner ab, Werner, auch ich bleibe geborener Deutscher.
Nur fuer mich hat es NULL Wert Deutscher zu sein.



    Zitat: wksamoa
    Samoaner verstehen das sehr gut und wären sehr befremdet, wenn ich meine deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben würde. Sie fordern es nicht als Bedingung für die samoanische Staatsangehörigkeit, weil sie klar erkennen, dass ich immer nur ein Deutscher mit samoanischer Staatsangehörigkeit sein werde, niemals aber ein Samoaner. Denn als Samoaner muss man geboren und aufgewachsen sein. Das ist Identität, nicht Pass.

    Mir würde es hier eher als "Charakterfehler" angekreidet, wenn ich mich nicht bemühen würde, die deutsche Staatsangehörigkeit zu behalten. Und niemand käme auf die Idee, deswegen mein committment für Samoa in Zweifel zu ziehen.
Schon klar, Werner, andere Laender andere Sitten. Aber das ist eben nur in Samoa. In OZ ist das ganz anders - derlei Ehrgefuehl gibt es hier nicht. Hauptsache man ist Aussie!

    Zitat: wksamoa
    Wo ich dann kämpfen würde? Gar nicht! Und Du auch nicht! Denn selbstverständlich würden die Australier sofort das machen, was in solchen Fällen immer gemacht würde - nämlich alle Deutschen und ihre Kinder internieren, sicherheitshalber. Ob nun eingebürgert ....
Das war damals so, ob es heute wieder so gemacht werden wuerde kann man nicht sicher sagen. Hier schliesse ich mich Skippy an.

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wksamoa
Ehemaliges Mitglied

Ort: Apia Samoa


New PostErstellt: 01.12.05, 11:32  Betreff: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft für Deutsche im Ausland  drucken  weiterempfehlen

Ich meine ja auch nicht, dass man die deutsche Staatsangehörigkeit behalten muss, sozusagen zwangsweise ... Wer sie nicht mehr will, sollte sie natürlich auch aufgeben können. Nur, dass das jeder selbst entscheiden können sollte, mindestens in der ersten Aus-/Einwanderergeneration.

In typischen Einwanderungsländern dürfte das wahrscheinlich aber auch anders sein mit der Identität. Schließlich sind ja praktisch alle Aussies Einwanderer oder Kinder von Einwanderern. Bei Euch ist das wahrscheinlich ein etwas anderes Thema als anderswo.

Völlig klar, dass man sich das Internieren heute kaum vorstellen könnte, so, wie die Beziehungen zwischen Australien und Deutschland jetzt sind. Aber wahrscheinlich ist das eher der Punkt dabei, nicht das Internieren an sich. Denn es wäre ja sicherlich durchaus vorstellbar für Euch, dass Australien alle Iraner internieren könnte, oder? Bei Deutschen wäre es sicherlich ein recht absurde Vorstellung. Aber das war Brizzis Beispiel des bewaffneten Konflikts zwischen Deutschland und Australien ja nun auch schon - eine recht bizarre Idee.



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Brizzi
Ehemaliges Mitglied

Ort: Australia


New PostErstellt: 01.12.05, 22:00  Betreff: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft für Deutsche im Ausland  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: wksamoa
    ...... Aber das war Brizzis Beispiel des bewaffneten Konflikts zwischen Deutschland und Australien ja nun auch schon - eine recht bizarre Idee.
Ich sagte D oder Verbuendete! Im weitesten Sinne die EU.

Bizarre Idee? - ja, aber durchaus moeglich, je nachdem wohin sich die EU (Vereinigung pleitegefaehrdeter Staaten) entwickelt.


[editiert: 01.12.05, 23:35 von Brizzi]
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schoolar

Administrator

Beiträge: 1254
Ort: Durban (South Africa)



New PostErstellt: 02.12.05, 09:02  Betreff: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft für Deutsche im Ausland  drucken  weiterempfehlen

Da die Diskussion ja doch am eigentlichen (Hilfe-) Thema so langsam vorbeidriftet, habe ich mal 'nen "Sticky" daraus gemacht, damit zumindest die ursprünglichen Informationen sofort für jeden Interessenten ersichtlich sind.

Gruß,

Thomas



___________
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_________
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ahumbe01
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Beiträge: 1


New PostErstellt: 26.01.08, 06:37  Betreff: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft für Deutsche im Ausland  drucken  weiterempfehlen

    Zitat:
    Da diese Frage immer wieder mal in den verschiedenen Länderforen auftaucht, gibt es hier Informationen von öffentlicher Stelle (Bundesverwaltungsamt - BVA) über das Prozedere:



    BUNDESVERWALTUNGSAMT
    Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
    (§ 25 Abs. 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes - StAG -)

    Wer kann einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit stellen?

    Den Antrag können deutsche Staatsangehörige stellen, die eine andere Staatsangehörigkeit erwerben und dabei die deutsche behalten möchten.

    Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen im Beibehaltungsverfahren erfüllt sein?

    Die Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung ist eine Ermessensentscheidung. Eine positive Entscheidung ist möglich, wenn
     Sie nachvollziehbare Gründe darlegen, aus denen sich ergibt, dass der angestrebte Erwerb der anderen Staatsangehörigkeit in Ihrer konkreten Situation für Sie von Vorteil ist und
     Sie fortbestehende Bindungen an Deutschland haben, die das Nebeneinander zweier Staatsangehörigkeiten erst rechtfertigen und
     das andere Staatsangehörigkeitrecht die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt.

    Was muss ich tun, wenn ich einen Beibehaltungsantrag stellen möchte?

    Wenn Sie dauerhaft im Ausland wohnen, wenden Sie sich bitte an die deutsche Auslandsvertretung, die für Ihren Wohnort zuständig ist (Deutsche Botschaft oder Deutsches Generalkonsulat). Die Auslandsvertretung nimmt zu Ihrem Antrag schriftlich Stellung und leitet die Unterlagen dann an das Bundesverwaltungsamt weiter. Das Bundesverwaltungsamt ist nur für die Antragsteller zuständig, die ihren dauernden Aufenthalt im Ausland haben. Deutsche, die ihren Lebensmittelpunkt im Inland haben, wenden sich an die für
    ihren Wohnort zuständige innerdeutsche Staatsangehörigkeitsbehörde.

    Folgende Unterlagen und Angaben sind erforderlich:

    1. Ausgefüllter Antrag: Erhältlich bei der Auslandsvertretung. Sie können den Antrag auch formlos stellen. Bitte geben Sie neben Ihren Personalien auch Ihre Telefonnummer und ggf. Ihre e-mail-Anschrift und/oder Ihre Fax-Nummer an.
    2. Unterlagen zum Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit: beglaubigte Kopien
      - Ihres gültigen deutschen Reisepasses
      - Ihrer Aufenthaltsberechtigung im anderen Staat (z.B. Alien Registration Card, Green Card)
    3. Darlegung der fortbestehenden Bindungen an Deutschland: Angaben auf gesondertem Blatt über
      - Ihre deutschen Sprachkenntnisse
      - Ihre Beziehungen zu nahen Verwandten in Deutschland (Name und Anschrift der Verwandten, Art und Umfang der Kontakte)
      - berufliche, geschäftliche und sonstige Beziehungen zu Deutschland (ggf. Unterlagen beifügen)
    4. Darlegung der Gründe für den angestrebten Erwerb der anderen Staatsangehörigkeit (entfällt bei Annahme der Staatsangehörigkeit eines Staates der Europäischen Union): Angaben auf gesondertem Blatt z.B. über konkrete Erleichterungen / Vergünstigungen oder die Vermeidung / Beseitigung konkreter Nachteile
      - im Erbrecht oder im Steuerrecht
      - bei der Gewährung von Sozialleistungen
      - in der Ausbildung oder bei der Berufsausübung
      - für Wissenschaftler, die in Forschung und Lehre tätig sind
      - bei geschäftlichen Beziehungen (z.B. bei Aufträgen der öffentlichen Hand)
      - bei Erwerb von Immobilien
      - und anderes.
      Die Angaben sind durch entsprechende Unterlagen zu belegen.
    5. Anmerkungen: Diese Erläuterungen sind nicht abschließend. Bei der Entscheidung über den Antrag wird Ihre persönliche Situation berücksichtigt. Bei Bedarf werden weitere Unterlagen oder Angaben von Ihnen angefordert. Evtl. können Sie das Verfahren beschleunigen, wenn Sie außerdem weitere Unterlagen vorlegen, z.B.
      - einen Staatsangehörigkeitsausweis oder Meldebescheinigungen, wenn die Staatsangehörigkeitsverhältnisse für Sie oder Ihre Eltern unklar sein könnten
      - Urkunden, aus denen sich Ihre Namensführung z.B. nach Heirat oder Scheidung ergibt
      - Urkunden über das Führen eines ausländischen Titels nach deutschem Recht.

    Stellen Sie den Antrag auf Erwerb der anderen Staatsangehörigkeit auf jeden Fall erst dann, wenn Sie die Beibehaltungsurkunde in Händen haben. Andernfalls können Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund der Einbürgerung in Ihrem Aufenthaltsstaat verlieren. Bewahren Sie die Beibehaltungsurkunde bitte auch dann noch auf, wenn Sie die andere Staatsangehörigkeit erworben haben. Sie dient später als Nachweis, dass Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht verloren haben.

    Das Verfahren ist gebührenpflichtig! Für die Ausstellung einer Beibehaltungsurkunde beträgt die Gebühr grundsätzlich 255,00 EUR. (Kinder gemeinsam mit den Eltern: grundsätzlich 51,00 EUR je Kind). Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, beträgt die Gebühr grundsätzlich 191,00 EUR.



    Diese Information darf gerne durch persönliche Erfahrungen bei der Erlangung der doppelten Staatsbürgerschaft im Ausland ergänzt werden...!

    Gruß,

    Thomas



    Life is short - live every day as if it were the last...!
Vielleicht hat ja jemand hier auf der Seite Erfahrung mit dem Erwerb der doppelten Staats-Buergerschaft - unter Beibehaltung der deutschen.

Hier ist meine spezielle Situation:

Ich lebe nun seit 9 Jahren in den USA und habe bereits seit mehreren Jahren meine Green Card. Mittlerweile bin ich auch berechtigt, die amerikanische Staats-Buergerschaft zu beantragen. Was auch durchaus kein Problem waere, wenn dies nicht den Verlust der deutschen Staats-Buergerschaft nach sich ziehen wuerde - was ich auf jeden Fall verhindern moechte. Nun gibt es da diese schoene Sonder-Genehmigung, die es einem ermoeglichen wuerde beide Staats-Buergerschaften zu behalten.

In meiner Situation waere es kein Problem, die Bindung zum alten Heimat-Land nachzuweisen, da meine gesamte Familie (Eltern, Bruder und andere Familien-Mitglieder) in Deutschland leben und meine Frau und ich sie regelmaessig - bis zu 2x im Jahr - besuchen.

Meine Frau ist uebrigens Amerikanerin - hier geboren und aufgewachsen und in 4. oder 5. Generation auch deutsch-staemmig.

Wir sind beide hin und hergerissen und am Ueberlegen ob wir nicht auch fuer mehrere Jahre nach Deutschland zurueckgehen sollten. Dann immer noch mit der Option, eines Tages auch wieder in die Staaten zurueckgehen zu koennen. Diese Option waere wesentlich einfacher zu realisieren mit der deutschen und amerikanischen Staats-Buergerschaft.

Nun zu meiner konkreten Frage: koennen potentielle Nachteile damit begruendet werden, dass eine Rueckkehr nach Deutschland erheblich erschwert waere ohne deutsche Staats-Buergerschaft? Muessen spezielle - z.B. berufliche - Gruende fuer eine Rueckkehr angefuehrt werden, die dann auch belegt werden muessen ?

Vielen Dank im voraus fuer Eure Beitraege.....

Arne


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wksamoa
Ehemaliges Mitglied

Ort: Apia Samoa


New PostErstellt: 27.01.08, 00:22  Betreff: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft für Deutsche im Ausland  drucken  weiterempfehlen

Du musst ja zwei Bedingungen erfüllen und nachweisen:

  1. Die fortdauernde Bindung an Deutschland - da sind nahe Verwandte gut, aber auch Grundbesitz und geschäftliche Beziehungen. Dürfte kein Problem sein bei Dir.

  2. Nachteile, die man hat, wenn man die fremde Staatsangehörigkeit NICHT annimmt, sondern nur seine Daueraufenthaltsgenehmigung behält.

Das ist möglicherweise viel schwieriger nachzuweisen. Hast Du Nachteile in den USA, weil Du "nur" die Green Card hast und nicht eingebürgert bist? Oder sind solche Nachteile irgendwann demnächst zu erwarten?

Denn wenn Du keine Nachteile hast, dann fragen die deutschen Behörden sich natürlich verständlicherweise, warum Du dann Amerikaner werden willst. Denn wenn Du das eher gefühlsmäßig willst, sozusagen "ohne Not", dann ist es eine Abwendung von Deiner deutschen Zugehörigkeit.




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frankspy
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Beiträge: 1


New PostErstellt: 15.02.08, 03:44  Betreff: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft für Deutsche im Ausland  drucken  weiterempfehlen

hat jemand hier im forum erfahrung mit bezug auf neuseeland.
ich bin pr und lebe seit ca. 9 jahren hier. verbindungen nach d nachzuweisen, waere nicht das problem.

nachteile nicht den nz pass zu haben sind schon etwas schwieriger zu finden.

hat jemand ein paar ideen?

danke.

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