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siggi_siggi_siggi
User mit Goldstatus!!!
Beiträge: 645
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Erstellt: 31.07.08, 18:29 Betreff: Re: erstmal kurzer auslandsaufenthalt |
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Hallo
bzgl. Arbeitsamt frag doch einfach direkt nach, das ist sicherer als jede Aussage im Forum.
Auslandskrankenversicherungen zahlen z.T. nur für eine begrenzte Zeit im Ausland (meine bis 45 Tage pro Jahr) und z.T. nur Leistungen für die akute Versorgung. Die Bedingungen sind nicht einheitlich. Einfach das Kleingedruckte lesen. Beispielsweise beim ADAC gibt es KV's, die bis zu mehreren Jahren im Ausland gelten. Diese sind dann natürlich etwas teurer als die gewöhnliche Auslandkrankenversicherung.
Ich habe zunächst auch mein Haus in D behalten, da ich eine Rückzugsoption haben wollte. Die laufenden Kosten muss ich bezahlen. Da gibt es keinen Weg herum. Die Hauptkosten macht die Heizung. Ausserdem benötigte ich eine Person, die zweimal die Woche nachschaut.
In D besteht Krankenversicherungspflicht. Die gesetzliche KV muss Dich wieder aufnehmen, da Du dort zuletzt versichert warst.
Gruß Siggi
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