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erstmal kurzer auslandsaufenthalt

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maus
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Beiträge: 4
Ort: bei Berlin


New PostErstellt: 31.07.08, 16:56  Betreff: erstmal kurzer auslandsaufenthalt  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

hi,
hab mal ne frage an euch:
plane erstmal einen 3-6 mon.auslandsaufenthalt (karibik).
bin zur zeit arbeitslos, auch im vermittlungs-u.bewerbungsprozess und noch einen restanspruch von 8 mon.(ALG I)

kann ich mich einfach beim amt abmelden und wenn ich wiederkomme wieder anmelden und habe somit auch meinen restanpruch noch?

wollen die auch wissen warum ich mich abmelde u. auch einen zeitpkt angeben, wann ich wieder da bin wg weiterem bezug meiner leistungen?

wenn ich mich abmelde, habe ich auch keinen krankenversich.schutz mehr, reicht da die normale auslandskrankenversicherung? wenn ich mich bei rückkehr wieder anmelde werde ich in die gesetzl zurück aufgenommen.



da ich trotzdem noch meine wohng und alle and.lfd kosten habe, würde mich interessieren, wie ihr das gemacht habt mit der finanzierung (miete, tel etc.) oder habt ihr die lfd kosten abgemeldet?

danke für eure erfahrungen
lg



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siggi_siggi_siggi
User mit Goldstatus!!!


Beiträge: 645
Ort: Autonome Republik Krim/Ukraine


New PostErstellt: 31.07.08, 18:29  Betreff: Re: erstmal kurzer auslandsaufenthalt  drucken  weiterempfehlen

Hallo

bzgl. Arbeitsamt frag doch einfach direkt nach, das ist sicherer als jede Aussage im Forum.

Auslandskrankenversicherungen zahlen z.T. nur für eine begrenzte Zeit im Ausland (meine bis 45 Tage pro Jahr) und z.T. nur Leistungen für die akute Versorgung. Die Bedingungen sind nicht einheitlich. Einfach das Kleingedruckte lesen. Beispielsweise beim ADAC gibt es KV's, die bis zu mehreren Jahren im Ausland gelten. Diese sind dann natürlich etwas teurer als die gewöhnliche Auslandkrankenversicherung.

Ich habe zunächst auch mein Haus in D behalten, da ich eine Rückzugsoption haben wollte. Die laufenden Kosten muss ich bezahlen. Da gibt es keinen Weg herum. Die Hauptkosten macht die Heizung. Ausserdem benötigte ich eine Person, die zweimal die Woche nachschaut.

In D besteht Krankenversicherungspflicht. Die gesetzliche KV muss Dich wieder aufnehmen, da Du dort zuletzt versichert warst.

Gruß
Siggi

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