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36510
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Erstellt: 30.08.08, 23:22 Betreff: Re: Erwachsene Kinder in der Ausbildung |
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Zitat: Anna_kl
Wie kann man Anrecht auf deutsches Kindergeld haben, wenn man im Ausland wohnt? Es ist doch ganz logisch, daß das Anrecht entfällt, sobald man Deutschland verläßt.
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Wieso sollte das logisch sein? Schliesslich knüpft das Kindergeld an die Steuerpflicht an, weil es eine Alternative zum Kinderfreibetrag ist. Und da sie noch in Deutschland Steuern zahlen muss, ist es doch nur recht und billig, dass sie auch Kindergeld bekommt? Ist bei mir übrigens auch so, weil ich meinen deutschen Wohnsitz nicht aufgegeben habe.
[editiert: 30.08.08, 23:22 von 36510]
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