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wksamoa
Ehemaliges Mitglied


New PostErstellt: 19.10.09, 21:30     Betreff: Re: Wohnsitz DE abmelden und doch in DE versichert bleiben?

    Zitat: siggi_siggi_siggi
    ... Man muss beweisen, dass man im Ausland in einer GKV versichert war. Kann man diese Nachweise nicht vorlegen, dann wird angenommen, es bestand im Ausland eine PKV oder Selbstzahlung aus. Dann dürfte es schwer werden, wieder in die GKV zu kommen. Aber die PKV muss einen in DE in jedem Fall in den Basistarif aufnehmen. Leider ist das aber oft teurer als die GKV.

    Gruß
    Siggi
Nach den Quellen / Links, die in den anderen Beiträgen angegeben waren, ist das anders. Wichtig ist nicht, wo man im Ausland versichert war, sondern wo man zuletzt in Deutschland versichert war. Ich war zuletzt in der GKV und da würde ich dann auch wieder versichert, wenn ich nach Deutschland zurückginge, obwohl es hier in Samoa überhaupt keine KV gibt ...

Das wäre der logische Regelfall, denn wer würde sich mit den verschiedenen ausländischen Systemen herumschlagen wollen? Als Rückkehrer kehrt man auch in die KV zurück, in der man zuletzt war. Das ist tatsächlich wohl eher sowas wie eine ruhende Mitgliedschaft, wie Thoni es nannte.

Ich könnte eventuell argumentieren, wenn ich wollte, dass ich hier in Samoa immer selbständig und nie Arbeitnehmer war, aber ich bezweifle, dass das reichen würde. Das wäre wohl nur wichtig, wenn man vorher noch nie in Deutschland krankenversichert war, so wie mein Sohn beispielsweise.

Werner



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