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Beiträge: 190

New PostErstellt: 26.12.09, 15:34     Betreff: Re: Aufenhaltsgenehmigungen verschiedener Länder

    Zitat: Markus01
    Afrika
    Südafrika : Entweder ihr seit Facharbeiter oder ihr schafft Arbeitsplätze.
Ganz so stimmt das nicht. Man kann eine befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen, wenn man nachweist, dass man monatlich 20000 Rand (pro Person) zur Verfuegung hat. Allerdings kann man damit nicht arbeiten. Es gibt auch die Moeglichkeit einer Einmalzahlung von 75000 Rand bei Nachweis eines Vermoegens von mind. 7,5 Mio Rand um eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung als finanziell unabhaengiger zu erhalten.

    Zitat: Markus01
    Seltsam aber so geht's auch :
    Manche Länder „verkaufen“ sozusagen Pässe , dann ist der Aufenthalt natürlich kein Problem.
    Diese Länder werben vor allem damit denn Behörden des Herkunftlandes nichts von dieser Staatsbürgerschaft zu Melden.
    Aber Vorsicht bekommt die Bundesregierung mit das ihr einen solchen Pass besitzt werden sie euch zwingen euch für eine zu entscheiden.
Nur mal zu meinem Verstaendnis: was ist denn der Vorteil eines solchen Zweitpasses, wenn man nicht gerade in dem jeweiligen Land leben moechte? Schliesslich bekommt man damit ja keine "Zweitidentitaet. Oder kann man sich auch gleich den Namen dazu mit aussuchen, um vor Glaubigern, Finanzaemtern, geschiedenen Ehepartnern usw. untertauchen zu koennen?


[editiert: 28.12.09, 13:18 von schoolar]
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