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siggi_siggi_siggi
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Erstellt: 15.01.11, 22:18 Betreff: Re: Hilfreich: Bescheinigung nach §51 Abs. 2, Satz 2 Aufenthaltsgesetz |
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Eine Begründung ist nicht erforderlich. Aber ist es so schwer verständlich, dass man als Ausländer sicher sein will, wieder ohne Probleme einreisen zu können. Zu weit ist der Irrglaube verbreitet, die Niederlassungserlaubnis verfalle nach mehr als 6 Monaten Ausreise ohne Genehmigung durch das Amt (also erst recht bei permanenter Auswanderung.)
Gruß Siggi
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