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Markus01
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Beiträge: 11
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Erstellt: 19.04.05, 13:15 Betreff: Aufenhaltsgenehmigungen verschiedener Länder |
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Hallo liebe Auswanderungswillige und bereits ausgewanderte , in diesem Treat möchte ich Informationen zu Aufenthaltsgenehmigung u.ä. sammeln. Fühlt euch also bitte frei ihn mit euren Erfahrungen und Wissen zu Ergänzen oder zu verbessern. Für die Richtigkeit der angeben übernehme ich mal keine Verantwortung aber so hab ichs aus verschieden Quellen erfahren. Die Europäische Union. Theoretisch hat jeder EU-Bürger das Recht sich innerhalb in allen der EU Länder Niederzulassen. Praktisch gestaltet sich das etwas anders ; im Allgemeinen muss man sich bei einem Aufenthalt von über 3 Monaten bei den zuständigen Behörden anmelden. Diese Anmeldung ist kein Problem solange man einen Arbeitsplatz im entsprechenden Land nachweisen kann. Selbstständige benötigen stellenweise eine Genehmigung für ihr Gewerbe , diese soll meist nur aussagen das die entsprechende Tätigkeit Rechtlich bedenkenlos ist.
Irland : Ich habe nun schon von vielen seiten gehört das das Verfahren zur Aufenthaltsgenehmigung hier besonder problemlos abläuft. Nur den Arbeitplatz muss man vorher nachweißen. Malta : Kauft ein Haus für min. 50000 Maltapfund oder eine Wohnung für 30000. bzw. mietet für für min 1200 Maltapfund pro Jahr . Alternativ Nachweis über mind. 10000 Maltapfund pro Jahr die aus dem Ausland zu eurem Lebensunterhalt überwiesen werden oder 150000 Maltapfund Gesammtvermögen. Monaco : Hier wird wohl oft verlangt eine der teuren Wohnungen zu erwerben. Doch wer eine Aufenthaltsgenehmigung hat bekommt deshalb noch lange keine Arbeitserlaubnis , diese muss gesondert beantragt werden. Schweiz : Eine Aufenthaltsgenehmigung ist wohl relativ problemlos , über Arbeitserlaubnis kann ich nichts sagen. Spanien : Tipp in Spanien gibt es kein Meldesystem wie in den anderen EU Staaten. Eine Aufenthaltsgenehmigung ist also für Privatiers und Rentner nicht nötig. Zypern : Gehalt außerhalb Zypern nachweisen und schon ist man dabei.
Europäische nicht EU Länder. Andorra : Eine Wohnsitznahme wird im Fürstentum meist nur für ältere Personen und zurückhaltend genehmigt. Voraussetzung ist immer ausreichend Vermögen. Gibraltar : Wer es sich trotz teurem Immobilienmarkt leisten kann bekommt erstmal eine sechsmonatige Aufenthaltsgenehmigung die unbeschränkt verlängert werden kann. Isle of Man: Wer 50000 Pfund Einkommen nachweisen und beim Immobilienerwerb 50 % des Kaufpreiswertes in Regierungsanleihen anlegen. Kanalinseln : jährliches Mindest einkommen von 150000 Pfund und ihr seit Willkommen. Lichtenstein : Genaueres ist mir hier leider nicht bekannt aber die Aufenthaltsgenehmigung soll sehr schwer zu bekommen sein.
[editiert: 25.11.05, 17:30 von Walter_]
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