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VISA Shengener AbkommenDen Deutschen Pass zurückgeben ist auch eine Alternative

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Autor Beitrag
Walter
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Beiträge: 6


New PostErstellt: 30.12.05, 00:21  Betreff: VISA Shengener AbkommenDen Deutschen Pass zurückgeben ist auch eine Alternative  drucken  weiterempfehlen

Hallo,

VISA ist ei rotes TUCH für mich, da ich ( Deutscher ) meine Frau Philippinin mit Vorlauf
1 Jahr and den Dokumenten hierfür arbeiten.
Seit dem 23. August verheiratet und habe nach 6 Monaten noch kein Visum für meine Ehefrau.

Nach erflogloser Beschwerde beim Auswärtigen Amt, der Deutschen
Botschaft in Manila, sowie dem Ausländerbeauftragten in Berlin, ohne wirkliches Ergebniss, muß ich Erkennen
daß die Botschaften sowie die Ausländerbhörden sich verselbstständigt haben und keinen
politischen Kontrollmitteln ausgesetzt sind.
Dafür hat man schon in den Gestetzesentwürfen mit den kann Bestimmungen ( $ ) VISUM V erfahren nach $ 31 gesorgt.
Auszug:
§ 31
§ 31 Zustimmung der Ausländerbehörde zur Visumerteilung

(1) Ein Visum bedarf der vorherigen Zustimmung der für den vorgesehenen Aufenthaltsort zuständigen Ausländerbehörde, wenn

  1. der Ausländer sich länger als drei Monate im Bundesgebiet aufhalten will,

  2. der Ausländer im Bundesgebiet eine Erwerbstätigkeit ausüben will oder

  3. die Daten des Ausländers nach § 73 Abs. 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes an die Sicherheitsbehörden übermittelt werden.

Im Fall des Satzes 1 Nr. 3 gilt die Zustimmung als erteilt, wenn nicht die Ausländerbehörde der Erteilung des Visums binnen zehn Tagen nach Übermittlung der Daten des Visumantrages an sie widerspricht oder die Ausländerbehörde im Einzelfall innerhalb dieses Zeitraums der Auslandsvertretung mitgeteilt hat, dass die Prüfung nicht innerhalb dieser Frist abgeschlossen wird. Dasselbe gilt bei Anträgen auf Erteilung eines Visums zu Studienzwecken, soweit das Visum nicht nach § 34 Nr. 3 zustimmungsfrei ist, mit der Maßgabe, dass die Frist drei Wochen und zwei Werktage beträgt.
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wenn nicht die Ausländerbehörde der Erteilung des Visums binnen zehn Tagen nach Übermittlung der Daten des Visumantrages an sie widerspricht oder die Ausländerbehörde im Einzelfall innerhalb dieses Zeitraums der Auslandsvertretung mitgeteilt hat, dass die Prüfung nicht innerhalb dieser Frist abgeschlossen wird.
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Da ist einer der Gummi Paragraphen: wenn nicht....hier kann eineVisaerteilung aus Willkür bis zu einem Jahr
hinausgezögert werden.
Auch kann die Botschaft Touristenvisa ohne Angabe von Gründen ablehen.

Bei dem Visa antrag meiner Frau, wollte die Deutsch Botschaft, also die Bundesrepublik Deutschland sämtliche Geburtsurkunden der Geschwister meiner Frau sowie der Eltern, Begalubigt voon der NSO ( Ausländerbehörde Main (ffice in Manila Quezon ).
Nun meine Frau hat 8 Geschwister...
Das ist nut ein Bruchteil dessen was hier hinter den Kulissen abgeht.
Deutschland sitzt auf sozialem Sprengstoff und die meiosten nicken ab, was tut mir weh wenn du krank bist.

Das ganze Shengener Abkommen is ein absolutes Rechtes ausländerfeindliches Machwerk.
Nach der Fische Vollmer Affaire ist die Behandlung der Visabearbeitung auf den Stand vor 10 Jahren
zurückgeworfen worden.
Mein nächster Schritt dem ich dem Ausländerbeauftragten schriftlich mitgeteilt habe ist der Weg
zum Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte um die Shengener Mitgliedstaaten zu verklagen
um der willkürliche Verschleppung von Visa Anträgen endlich Einhalt zu gebieten.

Politikern, Botschaften, Mitarbeiter der Ausländerbehörden muß ein politisch übergeordnetes Internationaless Kontrollorgan vorstehen und es muß ein Gesetz für eine Prozesskostenhilfe bei berechtigeten Klagen gegen.
Einfach schlucken, nicht mit mir.
Auch wenn ich gegen Windmühlen käpfen muß, so kann ich wenigstens noch morgens in den Spiegel kuckeind meinen Kindern ins Gesicht.

Und USA mit ihrem Terroristen Wahn und Ihren Elektronischen Passport Iris Finger Eier Scan kann mir eh gestohlen bleiben.

ACH ja, Alle sind vor dem Gesetz gleich, nur manche sind gleicher:
Natürlich gibt es nicht nur Fischer und Volmer Hintertüren

§ 27 Befreiung für Personen bei Vertretungen ausländischer Staaten

(1) Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit sind, wenn Gegenseitigkeit besteht,

  1. die in die Bundesrepublik Deutschland amtlich entsandten Mitglieder des dienstlichen Hauspersonals berufskonsularischer Vertretungen im Bundesgebiet und ihre mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden, nicht ständig im Bundesgebiet ansässigen Familienangehörigen,

  2. die nicht amtlich entsandten, mit Zustimmung des Auswärtigen Amtes örtlich angestellten Mitglieder des diplomatischen und berufskonsularischen, des Verwaltungs- und technischen Personals sowie des dienstlichen Hauspersonals diplomatischer und berufskonsularischer Vertretungen im Bundesgebiet und ihre mit Zustimmung des Auswärtigen Amtes zugezogenen, mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner, minderjährigen ledigen Kinder und volljährigen ledigen Kinder, die bei der Verlegung ihres ständigen Aufenthalts in das Bundesgebiet das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sich in der Ausbildung befinden und wirtschaftlich von ihnen abhängig sind,

  3. die mit Zustimmung des Auswärtigen Amtes beschäftigten privaten Hausangestellten von Mitgliedern diplomatischer und berufskonsularischer Vertretungen im Bundesgebiet,

  4. die mitreisenden Familienangehörigen von Repräsentanten anderer Staaten und deren Begleitung im Sinne des § 20 des Gerichtsverfassungsgesetzes,

  5. Personen, die dem Haushalt eines entsandten Mitgliedes einer diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung im Bundesgebiet angehören, die mit dem entsandten Mitglied mit Rücksicht auf eine rechtliche oder sittliche Pflicht oder bereits zum Zeitpunkt seiner Entsendung ins Bundesgebiet in einer Haushalts- oder Betreuungsgemeinschaft leben, die nicht von dem entsandten Mitglied beschäftigt werden, deren Unterhalt einschließlich eines angemessenen Schutzes vor Krankheit und Pflegebedürftigkeit ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch gesichert ist und deren Aufenthalt das Auswärtige Amt zum Zweck der Wahrung der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland im Einzelfall zugestimmt hat.


Ein Frohes Neus Jahr


Ach JA, Doppelte Staatsbürgerschaft
Den Deutschen Pass zurückgeben ist auch eine Alternative


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