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Ab wann hat man im Ausland seine Lebensgrundlage?

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informatics
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Beiträge: 3


New PostErstellt: 17.04.06, 17:00  Betreff: Ab wann hat man im Ausland seine Lebensgrundlage?  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Hallo zusammen,

Ich bin 20 Jahre alt, habe in Deutschland eine Ausbildung gemacht und bald habe ich auch die Fachhochschulreife in der Tasche. Wenn es soweit ist möchte ich nach Finnland zum studieren und auch gleich dort bleiben, weil ich dort bereits Freunde sowie eine potenzielle Freundin habe und mir das Land sehr gut gefällt. Meinen Wehrdienst habe ich in Deutschland allerdings noch nicht abgeleistet, was für mich bedeuten würde, dass ich unter Umständen doch noch länger hierbleiben müsste. Nun zu meiner Frage. Ich habe gelesen, dass Deutsche die sich dauerhaft im Ausland aufhalten ( kann man die EU überhaupt noch als Ausland bezeichnen?) und ihre Lebensgrundlage dort haben ( also nicht von juristischen und natürlichen Personen abhängig sind) zwar im Prinzip Wehrdienst pflichtig sind aber diese Pflicht ruht, solange man eben Auslandsdeutscher ist. Jetzt frage ich mich natürlich, ob ich damit rechnen kann als Auslandsdeutscher mit Lebensgrundlage in Finnland anerkannt zu werden. Reicht es aus meinen Wohnsitz nach Finnland zu verlegen und mein ganzes Geld in Finnland auf der Bank zulagern? Ich konnte relativ viel zurücklegen und bin somit nicht abhängig von irgendjemanden in Deutschland. Müsste ich erst die Staatsbürgerschaft des Landes erlangen oder eine gewisse Zeit dort leben? Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Glaubt ihr ich kann unter diesen Umständen begründen, dass für mich die Wehrpflicht ruht? Hoffe ihr könnt mir helfen oder Tipps geben. Viele Grüße und vielen Dank.

Gruß

Informatics

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antje_fi
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New PostErstellt: 17.04.06, 19:41  Betreff: Re: Ab wann hat man im Ausland seine Lebensgrundlage?  drucken  weiterempfehlen

Tach auch!

Ich wuerde mich an Deiner Stelle an das Deutsche Konsulat in Helsinki wenden. Dein Problem ist sozusagen eine Definitionssache und da wäre es am Besten jemanden zu fragen, der sich beruflich mit solchen Dingen herumschlägt. Viele Sachen werden hier (noch?) von Fall zu Fall entschieden.

Zu meinen Erfahrungen (allerdings im Zusammenhang mit der Krankenkasse): Als Student gilst Du niemals als "dauerhaft" ansässig in Finnland - auch nicht, wenn Du Dich in Deutschland abmeldest und alle Deine Ersparnisse verlagerst. Den Status bekommst Du erst, wenn Du hier entweder arbeitest oder es mit Deiner potentiellen Freundin richtig klappt (eine längere Zeit zusammen wohnen/avoliitto).
Die finnische Staatsbuergerschaft kannst Du (falls nicht einer Deiner Eltern Finne ist) erst erhalten, wenn Du mehrere Jahre ununterbrochen hier gelebt hast.

Terveisin, Antje



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informatics
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Beiträge: 3


New PostErstellt: 17.04.06, 20:23  Betreff: Re: Ab wann hat man im Ausland seine Lebensgrundlage?  drucken  weiterempfehlen

Hallo,

Danke für die Antwort. Ob ich in Finnland als dauerhaft ansässig angesehen werde oder nicht ist weniger mein Problem. Als EU Bürger muss ich mich soweit ich mich erinnere, nur bei der finnischen Polizei registrien, dann darf ich dort leben und arbeiten. Es wäre nur notwendig, dass mich Deutschland als dauerhaft ansässig in Finnland ansieht Die Regelung, dass man als Student nicht als dauerhaft ansässig angesehen werden kann finde ich etwas seltsam. Was hat den meine Beschäftigung während meines Aufenthalts in einem Land damit zutun, ob ich dort dauerhaft bleibe oder nur kurzzeitiger Gast bin? Obwohl man natürlich als Student in der Regel nur für die Studienzeit dort ist, dass ist schon richtig aber es gibt wohl auch Ausnahme ( siehe mich ). Danke für den Tipp mit dem Konsulat. Gibt es vielleicht noch allgemeine Tipps für meinen Umzug nach Finnland, die du mir geben könntest? Krankenversicherung,Meldeämter usw. ? Danke für die Tipps.

Viele Grüße

Informatics

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antje_fi
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New PostErstellt: 18.04.06, 12:00  Betreff: Re: Ab wann hat man im Ausland seine Lebensgrundlage?  drucken  weiterempfehlen

Moin!

Klar - fuer den Aufenthalt in Finnland ist es egal, ob man Dich hier als dauerhaft oder zeitweilig ansieht. Arbeiten kann man in der EU ueberall und auch eine zeitweilige Aufenthaltsgenehmigung ist nicht schwer zu bekommen.

Die Frage ums dauerhaft oder nicht hängt mitunter mit dem Sozialsystem hier zusammen. Als "Dauerhafter" kannst Du hier bestimmte Sozialleistungen (staatl. Krankenkasse, Sozialhilfe, ...) in Anspruch nehmen. Dafuer zahlst Du bei der Arbeit in Finnland ja auch die hohen Steuern
Daher wird dieser Status allerdings ebenso wie die Staatsbuergerschaft nicht so leicht vergeben.
Keine Ahnung, wie man das mit der dauerhaften Ansässigkeit in Deutschland sieht.

Bei einem Aufenthalt ueber 3 Monate muss man sich hier melden (Polizei und maistraatti). Die Formalitäten sind nicht weiter schwierig.
Mit deutschen Krankenkassen kenne ich mich nicht aus. Ich war damals bei der DAK und die hat so gut wie nichts bei Rechnungen aus dem Ausland zurueckerstattet. Eine Auslands-KV wäre da wohl besser. Als Student kannst Du allerdings (wenn Du den Semesterbeitrag zahlst) die medizinische Versorgung der Uni in Anspruch nehmen - und die ist recht gut.

Gruss, Antje



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informatics
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Beiträge: 3


New PostErstellt: 18.04.06, 14:17  Betreff: Re: Ab wann hat man im Ausland seine Lebensgrundlage?  drucken  weiterempfehlen

Hallo,

Ach so ist das Ich habe übrigens gestern gelesen, dass ich als Student im Ausland für die Behörden in Deutschland kein Auslandsdeutscher bin sondern prinzipiel von meinen Eltern abhängig. Man gibt mir also nicht mal die Möglichkeit einen Kontoauszug als Nachweis meiner Unabhängigkeit einzureichen. Ich finde das ist eine Frechheit Sag mal, weißst du, ob es in Finnland auch Katastrophenschutz gibt? Wenn ich mich beim Katastophenschutz verpflichte muss ich auch keinen Zivi machen und in den Gesetzen steht nicht, wo das sein muss. Vielen Dank für deine Hilfe.

Gruß

Informatics

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antje_fi
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Ort: Finnland



New PostErstellt: 18.04.06, 17:03  Betreff: Re: Ab wann hat man im Ausland seine Lebensgrundlage?  drucken  weiterempfehlen

N'Abend!

Tja, so werden einem Steine in den Weg gelegt - da helfen manchmal selbst Ersparnisse nicht viel Auf der anderen Seite dauert ein Studium natuerlich auch ein paar Jahre und die Lebenshaltunskosten hier sind höher als in Deutschland ...

Soweit ich weiss, ist das System hier etwas anders und es gibt in Sachen Wehrpflicht nur die Auswahl zwischen Militär und Zivi. Bin mir aber nicht 100%ig sicher. Vielleicht können die beim THW oder so Dir ja Infos ueber einen Ersatzdienst geben.
Oder frage doch mal im Forum der Deutsch-Finnischen Gesellschaft.

Uääh - und nun muss ich im Schneeregen Einkaufen gehen

Gruss, Antje



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