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Doppelte Staatsbürgerschaft für Deutsche im Ausland

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Seite: 1, 2
Autor Beitrag
schoolar

Administrator

Beiträge: 1254
Ort: Durban (South Africa)



New PostErstellt: 06.11.05, 12:33  Betreff: Ankündigung: Doppelte Staatsbürgerschaft für Deutsche im Ausland  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Da diese Frage immer wieder mal in den verschiedenen Länderforen auftaucht, gibt es hier Informationen von öffentlicher Stelle (Bundesverwaltungsamt - BVA) über das Prozedere:



BUNDESVERWALTUNGSAMT
Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
(§ 25 Abs. 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes - StAG -)

Wer kann einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit stellen?

Den Antrag können deutsche Staatsangehörige stellen, die eine andere Staatsangehörigkeit erwerben und dabei die deutsche behalten möchten.

Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen im Beibehaltungsverfahren erfüllt sein?

Die Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung ist eine Ermessensentscheidung. Eine positive Entscheidung ist möglich, wenn
 Sie nachvollziehbare Gründe darlegen, aus denen sich ergibt, dass der angestrebte Erwerb der anderen Staatsangehörigkeit in Ihrer konkreten Situation für Sie von Vorteil ist und
 Sie fortbestehende Bindungen an Deutschland haben, die das Nebeneinander zweier Staatsangehörigkeiten erst rechtfertigen und
 das andere Staatsangehörigkeitrecht die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt.

Was muss ich tun, wenn ich einen Beibehaltungsantrag stellen möchte?

Wenn Sie dauerhaft im Ausland wohnen, wenden Sie sich bitte an die deutsche Auslandsvertretung, die für Ihren Wohnort zuständig ist (Deutsche Botschaft oder Deutsches Generalkonsulat). Die Auslandsvertretung nimmt zu Ihrem Antrag schriftlich Stellung und leitet die Unterlagen dann an das Bundesverwaltungsamt weiter. Das Bundesverwaltungsamt ist nur für die Antragsteller zuständig, die ihren dauernden Aufenthalt im Ausland haben. Deutsche, die ihren Lebensmittelpunkt im Inland haben, wenden sich an die für
ihren Wohnort zuständige innerdeutsche Staatsangehörigkeitsbehörde.

Folgende Unterlagen und Angaben sind erforderlich:

  1. Ausgefüllter Antrag: Erhältlich bei der Auslandsvertretung. Sie können den Antrag auch formlos stellen. Bitte geben Sie neben Ihren Personalien auch Ihre Telefonnummer und ggf. Ihre e-mail-Anschrift und/oder Ihre Fax-Nummer an.
  2. Unterlagen zum Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit: beglaubigte Kopien
    - Ihres gültigen deutschen Reisepasses
    - Ihrer Aufenthaltsberechtigung im anderen Staat (z.B. Alien Registration Card, Green Card)
  3. Darlegung der fortbestehenden Bindungen an Deutschland: Angaben auf gesondertem Blatt über
    - Ihre deutschen Sprachkenntnisse
    - Ihre Beziehungen zu nahen Verwandten in Deutschland (Name und Anschrift der Verwandten, Art und Umfang der Kontakte)
    - berufliche, geschäftliche und sonstige Beziehungen zu Deutschland (ggf. Unterlagen beifügen)
  4. Darlegung der Gründe für den angestrebten Erwerb der anderen Staatsangehörigkeit (entfällt bei Annahme der Staatsangehörigkeit eines Staates der Europäischen Union): Angaben auf gesondertem Blatt z.B. über konkrete Erleichterungen / Vergünstigungen oder die Vermeidung / Beseitigung konkreter Nachteile
    - im Erbrecht oder im Steuerrecht
    - bei der Gewährung von Sozialleistungen
    - in der Ausbildung oder bei der Berufsausübung
    - für Wissenschaftler, die in Forschung und Lehre tätig sind
    - bei geschäftlichen Beziehungen (z.B. bei Aufträgen der öffentlichen Hand)
    - bei Erwerb von Immobilien
    - und anderes.
    Die Angaben sind durch entsprechende Unterlagen zu belegen.
  5. Anmerkungen: Diese Erläuterungen sind nicht abschließend. Bei der Entscheidung über den Antrag wird Ihre persönliche Situation berücksichtigt. Bei Bedarf werden weitere Unterlagen oder Angaben von Ihnen angefordert. Evtl. können Sie das Verfahren beschleunigen, wenn Sie außerdem weitere Unterlagen vorlegen, z.B.
    - einen Staatsangehörigkeitsausweis oder Meldebescheinigungen, wenn die Staatsangehörigkeitsverhältnisse für Sie oder Ihre Eltern unklar sein könnten
    - Urkunden, aus denen sich Ihre Namensführung z.B. nach Heirat oder Scheidung ergibt
    - Urkunden über das Führen eines ausländischen Titels nach deutschem Recht.

Stellen Sie den Antrag auf Erwerb der anderen Staatsangehörigkeit auf jeden Fall erst dann, wenn Sie die Beibehaltungsurkunde in Händen haben. Andernfalls können Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund der Einbürgerung in Ihrem Aufenthaltsstaat verlieren. Bewahren Sie die Beibehaltungsurkunde bitte auch dann noch auf, wenn Sie die andere Staatsangehörigkeit erworben haben. Sie dient später als Nachweis, dass Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht verloren haben.

Das Verfahren ist gebührenpflichtig! Für die Ausstellung einer Beibehaltungsurkunde beträgt die Gebühr grundsätzlich 255,00 EUR. (Kinder gemeinsam mit den Eltern: grundsätzlich 51,00 EUR je Kind). Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, beträgt die Gebühr grundsätzlich 191,00 EUR.



Diese Information darf gerne durch persönliche Erfahrungen bei der Erlangung der doppelten Staatsbürgerschaft im Ausland ergänzt werden...!

Gruß,

Thomas



Life is short - live every day as if it were the last...!


_________
Carpe diem


[editiert: 02.12.05, 08:51 von schoolar]
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Skippy
Ehemaliges Mitglied

Ort: Cairns (Australia)


New PostErstellt: 27.11.05, 21:30  Betreff: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft für Deutsche im Ausland  drucken  weiterempfehlen

Hallo, Thomas,

ich möchte da auch noch hinzufügen, daß die Genehmigungszeit bis zu 12 Monate dauern kann. Sollten sich dann in der Zwischenzeit die Bedingungen für die Annahme der Staatsbürgerschaft der neuen Heimat geändert haben, guckt man auch in die Röhre.

Ich habe auch schon von so manchem in Australien gehört, daß oft nach Gutdünken entschieden wird. Welche Kriteria da auch immer zu Grunde gelegt werden (abgesehen von dem, was auf dem Papier steht), es hängt offensichtlich auch sehr vom bearbeitenden Beamten ab. Nur die Eltern oder noch den Bruder drüben zu haben, reicht dem einen, dem anderen nicht.
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schoolar

Administrator

Beiträge: 1254
Ort: Durban (South Africa)



New PostErstellt: 27.11.05, 23:18  Betreff: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft für Deutsche im Ausland  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Skippy
    Ich habe auch schon von so manchem in Australien gehört, daß oft nach Gutdünken entschieden wird. Welche Kriteria da auch immer zu Grunde gelegt werden (abgesehen von dem, was auf dem Papier steht), es hängt offensichtlich auch sehr vom bearbeitenden Beamten ab. Nur die Eltern oder noch den Bruder drüben zu haben, reicht dem einen, dem anderen nicht.
Hallo Sibille,

das mit dem Entscheiden nach "Nase gefällt mir" oder "Nase gefällt mir nicht" kennt man ja aus allen möglichen anderen Bereichen auch, so daß mich diese Tatsache im aktuellen Zusammenhang nicht wirklich wundert.

Bleibt also nur - wie so oft beim Zusammenprall mit den Behörden - die persönliche Erfahrung, die der etwaige Interessent machen muß. Allerdings kann ich mir gut vorstellen, daß eine gute Vorbereitung auch hier Türen öffnen kann, die dem Uninformierten und Unvorbereiteten von vornherein verschlossen bleiben.

In diesem Sinne beste Grüße (und "Good Luck!" an alle Antragsteller),

Thomas



___________

Carpe diem...

_________
Carpe diem
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wksamoa
Ehemaliges Mitglied

Ort: Apia Samoa


New PostErstellt: 27.11.05, 23:43  Betreff: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft für Deutsche im Ausland  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Skippy
    Ich habe auch schon von so manchem in Australien gehört, daß oft nach Gutdünken entschieden wird. Welche Kriteria da auch immer zu Grunde gelegt werden (abgesehen von dem, was auf dem Papier steht), es hängt offensichtlich auch sehr vom bearbeitenden Beamten ab. Nur die Eltern oder noch den Bruder drüben zu haben, reicht dem einen, dem anderen nicht.
Es sind ja zwei Bereiche, die gefordert werden:
- weiter andauernde Bindungen nach Deutschland, wobei die Eltern wohl schwerwiegender sein dürften als Geschwister
und
- Nachteile, die einem entstehen, wenn man die ausländische Staatsbürgerschaft nicht annimmt.

Letzteres dürfte oft schwieriger nachzuweisen sein, als der Fortbestand von Bindungen. Was beispielsweise hätte jemand für Nachteile in Australien, wenn er einfach Deutsche(r) bliebe und nicht Australier(in) würde?

Werner



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Brizzi
Ehemaliges Mitglied

Ort: Australia


New PostErstellt: 28.11.05, 03:45  Betreff: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft für Deutsche im Ausland  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: wksamoa
    .....
    Letzteres dürfte oft schwieriger nachzuweisen sein, als der Fortbestand von Bindungen. Was beispielsweise hätte jemand für Nachteile in Australien, wenn er einfach Deutsche(r) bliebe und nicht Australier(in) würde?

    ....
Jede Menge! - keine Government/Politik Jobs, keine Defence Jobs (civil). Damit geht schon mal ein sehr dicker Arbeitgeber verloren.

Ausserdem, hat man als Citizen top priority bei der Jobsuche - jeder permanent Resident steht weit hinten in der Schlange.


[editiert: 28.11.05, 04:06 von Brizzi]
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wksamoa
Ehemaliges Mitglied

Ort: Apia Samoa


New PostErstellt: 28.11.05, 07:41  Betreff: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft für Deutsche im Ausland  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Brizzi
      Zitat: wksamoa
      .....
      Letzteres dürfte oft schwieriger nachzuweisen sein, als der Fortbestand von Bindungen. Was beispielsweise hätte jemand für Nachteile in Australien, wenn er einfach Deutsche(r) bliebe und nicht Australier(in) würde?

      ....
    Jede Menge! - keine Government/Politik Jobs, keine Defence Jobs (civil). Damit geht schon mal ein sehr dicker Arbeitgeber verloren.

    Ausserdem, hat man als Citizen top priority bei der Jobsuche - jeder permanent Resident steht weit hinten in der Schlange.
Ist das offizielle Regel, also schriftlich nachzuweisen, dass Kandidaten für Government/Politik und Defense die australische Staatsbürgerschaft haben müssen? Steht das so in Verordnungen oder in Stellenanzeigen? So etwas muss dem Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit dann beigefügt werden. Hilft erheblich.



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Brizzi
Ehemaliges Mitglied

Ort: Australia


New PostErstellt: 28.11.05, 08:28  Betreff: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft für Deutsche im Ausland  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: wksamoa
    .....
    Ist das offizielle Regel, also schriftlich nachzuweisen, dass Kandidaten für Government/Politik und Defense die australische Staatsbürgerschaft haben müssen? Steht das so in Verordnungen oder in Stellenanzeigen? So etwas muss dem Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit dann beigefügt werden. Hilft erheblich.
    <hr>
Ja, Werner, es steht bei den Stellenauschreibungen meist dabei. Entweder in der Zeitung direkt oder aber wenn man die Kriterien anfordert.

Bei Government/Politik Jobs muessen die Kriterien meist angefordert werden - bei Defence Jobs steht es meist direkt in der Anzeige. Ich weise darauf hin das es auch vereinzelt Defence Jobs fuer PRs gibt aber die sind meist technischer Natur und niemals administrativ. Es wird bei diesen Jobs aber erwartet das innerhalb einer gewissen Zeit "konvertiert" wird. Nur dann bekommt man den Job.

In der Politik gilt "Citizens only" - das ist alles Hochoffiziell.

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Skippy
Ehemaliges Mitglied

Ort: Cairns (Australia)


New PostErstellt: 28.11.05, 21:26  Betreff: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft für Deutsche im Ausland  drucken  weiterempfehlen

Und es gibt noch einen Nachteil für Permanent Residents: Die Studiengebühren.

Für viele ist das in Australien inzwischen zur Nightmare geworden.

Früher konnten wohl die Kinder von PR mit den gleichen finanziellen Rechten studieren wie Citizens. Das geht heute so nicht mehr, und die finanzielle Bürde trägt dazu bei, daß viele sich mit Dual Citizenship beschäftigen müssen, weil sie sonst das Studium nicht bezahlen können.

Ich kenne mich da zwar nicht im einzelnen aus, aber es ist eine sehr große Benachteiligung, die es schon wert macht, die Citizenship zu beantragen.


[editiert: 28.11.05, 21:31 von Skippy]
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wksamoa
Ehemaliges Mitglied

Ort: Apia Samoa


New PostErstellt: 28.11.05, 22:47  Betreff: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft für Deutsche im Ausland  drucken  weiterempfehlen

Das ist ein sehr schönes Beispiel.

Wie ich aus meinem eigenen Verfahren, hier in Samoa, weiß, geht es den deutschen Behörden wirklich um beide Aspekte, wenn sie die Entscheidung über die Beibehaltungsgenehmigung treffen. Und wenn man sich, oben im ersten Beitrag, den Gesetzestext anschaut, wird das auch sehr deutlich.

Man muss durch schriftliche Unterlagen belegen, dass man:

Ziffer 3 - fortdauernde Bindungen noch an Deutschland hat
und
Ziffer 4 - persönlich und selbst gravierende Vor- oder Nachteile zu erwarten hat, wenn man die fremde Staatsangehörigkeit annimmt

Erheblich höhere Studiengebühren sind da prächtig - wenn man selbst studieren will oder ein Kind hat, dem man die Ausbildung bezahlt. Wenn nicht, nützt einem das gar nichts als potentieller Nachteil. Und man muss auch glaubhaft machen können, dass man sich um einen der Jobs bewerben möchte und kann, für den die fremde Staatsangehörigkeit vorausgesetzt wird (und da dannn auch die Anzeige beilegen, in der das so steht).

So wurde mir das von dem ausgesprochen hilfreichen deutschen Botschaftsangehörigen in Neuseeland erklärt, als ich meinen Antrag vorbereitete. Und ich denke, dass dieser Punkt Vielen nicht klar ist, die einen solchen Antrag stellen.

Es müssen Vor- oder Nachteile sein, die den Antragsteller oder seine Familienangehörigen wirklich direkt persönlich betreffen. Und das muss schriftlich belegt sein. Wenn man so etwas hat, beispielsweise ein Ablehnungsschreiben auf eine Bewerbung mit der Aussage, man könne den Job leider nicht bekommen, weil man zwar ansonsten qualifiziert, aber nicht Staatsangehöriger sei, wirkt das ziemlich sofort, meinte mein botschaftlicher Ratgeber. So etwas sei sehr klar, eindeutig und überzeugend.

Allgemeine Hinweise auf mögliche Benachteilgungen reichen aber nicht, auch wenn sie belegbar sind. Man muss wirklich selbst betroffen sein. Und da wird es für manche Antragsteller möglicherweise schwierig - als Rentner kann man sich schlecht auf Benachteiligungen am Arbeitsmarkt berufen, nur als Beispiel.

Deshalb meine Empfehlung an Antragsteller, in welchem Land auch immer: macht es ganz persönlich. Je konkreter, desto besser. Und besorgt Euch jemanden, der das schriftlich auch bestätigt.

Ich selbst dürfte hier in Samoa selbst als Staatssekretär arbeiten oder Polizist werden. Aber ich darf keine Firma eröffnen und kein Land kaufen. Wie soll ich da jemals mein kleines Resort für deutsche Gäste aufmachen? Als Belege habe ich Schreiben deutscher Reiseveranstalter beigelegt, dass sie gerne ein "deutsches "Resort in Samoa im Katalog hätten, wenn es das endlich gäbe ... Und ein Schreiben des Leiters der Einwanderungsbehörde hier, dass ich das aber leider nicht eröffnen dürfte, so lange und weil ich kein Samoaner sei.

Werner



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Brizzi
Ehemaliges Mitglied

Ort: Australia


New PostErstellt: 28.11.05, 23:07  Betreff: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft für Deutsche im Ausland  drucken  weiterempfehlen

Also ich habe immer einen schlechten Geschmack im Mund beim Thema Doppelstaatsbuergerschaft! Ich finde sogar man sollte diese komplett abschaffen mit Ausnahme diplomatischer Dienste.

Man ist Home wo man sich wohlfuehlt und nicht wo man geboren ist - meine persoenliche Philosophie!

Man kann etwas mehr commitment erwarten wenn man eine Staatsbuergerschaft animmt. Die eine oder die andere!

Es gibt naehmlich einen dicken Konflikt bei Doppelstaatsbuergerschaft - im Kriegsfalle wird man zu den Waffen gerufen. Also mal gesponnen - wenn D (oder Verbuendete) gegen Aus in den Krieg zieht. Wo kaempfst Du dann?

Aus diesem Grunde bin ich gegen den doppelten Pass!


[editiert: 29.11.05, 00:10 von Brizzi]
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