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Lizma
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Beiträge: 20
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Erstellt: 24.06.07, 19:14 Betreff: Re: Auswandern mit nicht-deutschem Ehepartner: Niederlassungserlaubnis beachten |
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Hallo,
Ja das ist so wie es Gringo beschreibt. Uns hat das Ausländeramt selbst darauf hingewisen. Wir mussten zum Ausländeramt da meine Frau einen neunen Pass bekam und das Visum dadurch auch neu gemacht werden musste. Meine Frau hat diesesmal, da wir 3 Jahre verheiratet sind, eine unbefristete Niederlassungserlaubnis bekommen. Die freundliche Dame im Ausländeramt hat mich dann auf das von Gringo gesagte hingewiesen und hat uns gleich zusätzlich eine Bescheinigung mit gegeben wo bescheinigt wird dass der Aufenthaltstitel Gültigkeit solange Ihr Pass gültig ist. Das finde ich erst mal für eine vernünftige Lösung denn bis dorthin ändern sich eh wieder die Gesetze. Bezahlen mussten wir nichts
Grüsse
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