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Infos über Lettland

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Martin29HB
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Beiträge: 2


New PostErstellt: 09.11.07, 17:38  Betreff: Infos über Lettland  drucken  weiterempfehlen

N'abend zusammen

hier einige Infos zum EU-Land Lettland, die wir für unser Projekt zusammengetragen haben und die hier für einige vielleicht interessant sein könnten:

Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen visums- und aufenthaltsgenehmigungsfreien Aufenthalt bis zu 90 Tagen pro Halbjahr einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Für einen Aufenthalt von über 90 Tagen ist eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich. Sowohl der vorläufige Reisepass als auch der vorläufige Personalausweis werden als vollwertige Dokumente anerkannt. Der deutsche Kinderausweis bzw. Kinderpass muss unabhängig vom Alter des Kindes mit einem Lichtbild versehen sein. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils wird in der Regel nicht als ausreichend betrachtet. Es wird dringend empfohlen, einen Kinderausweis oder Kinderreisepass mitzuführen. Für die Reise nach Lettland ist eine Reise- oder Auslandskrankenversicherung erforderlich, die sowohl die Gewährleistung der Kostenübernahme für ärtzliche Behandlung in Lettland, als auch für medizinisch notwendigen Rücktransport in das Land des ständigen Wohnsitzes garantiert.

Wenn eine Person aus den EU- oder EWR-Ländern innerhalb von sechs Monaten ab ihrer Einreise für mehr als 90 Tage in Lettland bleiben möchte, muss sie sich selbst beim Amt für Staatsangehörigkeit und Migration registrieren lassen und eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Das Besondere ist, dass Bürgerinnen und Bürger der EU-/ EWR-Länder die Anträge auf Aufenthaltserlaubnis in Lettland selbst stellen können, anstatt in der lettischen Botschaft in ihremHeimatland. Anträge auf Aufenthaltserlaubnis von EU-/EWR-Bürgern werden bevorzugt behandelt.

Es gibt in Lettland für ausländische natürliche und juristische Personen keine Restriktionen beim Transfer von Eigentumsrechten und von anderen Rechten, die mit der Ausführung von Immobiliengeschäften (mit Gebäuden, Wohnungen oder kommerziell genutzten Räumen) zusammenhängen.

Zurzeit können Grundstücke von Staatsbürgern Lettlands und Staatsbürgern der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, von Gesellschaften, die in Lettland oder in Mitgliedsstaaten der EU registriert worden sind, frei gekauft werden.

Mit bestem Gruß
Martin


[editiert: 10.11.07, 09:17 von schoolar]
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