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yuii
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Erstellt: 05.09.06, 16:44 Betreff: Thai-Visum |
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Hallo
da es hier einige widersprüchliche Aussagen gibt zum Thema Visabestimmungen in Thailand mal den Stand vom März 2006
1. Transit-Visum (30 Tage Aufenthalt) gibts bei der Einreise am Airport. Gedacht für den "gemeinen Touri" kann durch Aus/Einreise beliebig oft "verlängert" werden was auch durchaus legal ist. 2. Tourist-Visum (60 Tage) muss bei der Botschaft oder Konsulat beantragt werden. 3. Non-Immigrant-Visum (90 Tage) muss bei der Botschaft oder Konsulat beantragt werden(Oft nur mit Verdienstnachweis). Kann bei der Imigration bis zu 30 Tagen verlängert werden (Aus/Einreise ist meist günstiger) 4. Jahresvisum a: Mit einer Thai verheiratete Ausländer können ein Jahresvisum beantragen, wenn sie mindestens 400.000 Baht (ca. 8200,-€) auf dem Konto einer Thai-Bank haben (Dieser Betrag muss das ganze Jahr angelegt sein) oder eine monatliche Überweisung aus dem Ausland von 40.000 Baht (ca. 820,-€) nachweisen. 5. Jahresvisum b: Ausländer ab dem 55. Lebensjahr können ein Jahresvisum beantragen, wenn sie mindestens 800.000 Baht (ca. 16400,-€) auf dem Konto einer Thai-Bank haben (Dieser Betrag muss das ganze Jahr angelegt sein) oder eine monatliche Überweisung aus dem Ausland von 65.000 Baht (ca. 1400,-€) nachweisen. 6. Jahresvisum c: Unabhängig vom Alter können Ausländer ein Jahresvisum beantragen, wenn sie mindestens drei Millionen Baht (ca. 62000,-€)auf dem Konto einer staatlichen oder vom Staat kontrollieren Bank nachweisen. (Dieser Betrag muss das ganze Jahr angelegt sein) 7. Jahresvisum d: Ausländer, die einer legalen Beschäftigung nachgehen und ein Work Permit (Arbeitsgenehmigung) haben, können bei der Immigration ein Jahresvisum beantragen. Der Geldnachweis entfällt, weil der Antragsteller im Monat mindestens 50.000 Baht verdienen muss.
Voraussetzung für jedes Jahresvisum ist ein Non-Immigrant-Visum.
Gruss
Yuii
[editiert: 05.09.06, 16:53 von yuii]
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