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yuii
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Beiträge: 163
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Erstellt: 08.10.06, 12:34 Betreff: Re: Einladung |
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Hallo, also ich fange bei Deiner Freundin an:
Ledigkeitszeugnis (letzte Scheidung mind. 6 Monate zurück), mind. 20 Jahre alt, wenn sie verh. war das Scheidungsurteil, Sollte sie Grund und Boden bez. Haus besitzen davon die Urkunde, wenn Kinder vorhanden deren Geb.urkunde, Die letzten zwei dinge um zu bekräftigen das sie wieder zurück geht, darauf wird sehr grossen Wert gelegt. Und etwas Glück
Du musst eine Verpflichtungserklärung machen (Landratsamt oder Stadtverwaltung) Tätigkeitsnachweis von Dir, oft eine bescheinigung vom Einwohnermeldeamt . das ist von Kreis/Stadt unterschiedlich, vorher anrufen hilft. Eine Krankenversicherung für Deine Freundin (ADAC hat günstige) Flugbescheinigung (kein Ticket) Bischen Kleingeld für Deine Freundin
Dann muss deine Freundin mit dem ganzen Krempel zur Botschaft. Sag ihr bitte noch das vor der Botschaft Thais rumschleichen die ihr gerne "Helfen" möchte. Um diese soll sie einen Bogen machen, in der Botschaft befinden sich genügend Angestellt die das tun.
Dann schau mal auf die Website der Botschaft in Bkk...vielleicht hab ich etwas vergessen
Gruss
Yuii
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