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starcatcher
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Beiträge: 6

New PostErstellt: 09.01.07, 08:36     Betreff: Re: Thai-Visum

Hier schein wohl so einiges im Argen zu liegen:

Ein "M" Visa gibt es nicht in Thailand.

Die fuer Auslaender wichtigen Visas sind das Non-Immigrant "B" und Non-Immigrant "O" Visa (es gibt hier auch noch Unterkategorien).

Das "M" steht lediglich fuer multiple entry; d.h. mit dem multiple entry kann man waehrend der 365 taegigen Laufzeit beliebig oft Ein- und Ausreisen, jedoch nach spaetestens 90 Tagen muss man das Land verlassen. Dazu genuegt ein "Borderrun".

Wer als normaler Touri kommt, bekommt ein "Visa on arrival", das ist gueltig fuer 30 Tage. Man kann es durch Borderruns auf max. 90 Tage verlaengern, danach muss man das Land fuer mindestens 90 Tage verlassen. Diese Regelung ist gueltig seit 1.Oktober 2006.

Es gibt ueber die Botschaften und Konsulate (im jeweiligen Heimatland) aber auch die Moeglichkeiten eines laengeren Tourist Visas (darueber weiss ich aber seit den neuen Bestimmungen nicht Bescheid). Die Konsulate und Botschaften informieren entsprechend.

"B"- Visas

Es gibt grundsaetzlich 3 Moeglichkeiten:

1) Man wird als Arbeitnehmer von einer thailaendischen Firma formlos (ein Email Schreiben reicht aus) eingeladen. Mit dieser "Einladung geht man zum Konsulat/ zur Botschaft und erhaelt gegen eine Gebuehr von 120 Euro das NonImmigrant B multiple entry, was aber noch nicht zum Arbeiten berechtigt. Auch muss man mit diesem Visa keine Arbeitsgenehmigung beantragen

2) Man geht ueber das BOI (Board of Investemnt), allerdings nur dann, wenn man gross investiert (i.d.R. ab 10 Mio Baht), dann bekommt man Visa und Arbeitsgenehmigung aus einer Hand

3) man gruendet eine eigene Firma in Thailand, allerdings gibt es hier auch Unterschiede:
a) eine Company ltd
man benoetigt 7 thail. Shareholder, kann aber als Auslaender max. 49 Prozent halten. Eine Mindesteinlage von 1 Mio Baht ist noetig (registriertes oder einbezahltes Geld). In dieser Geschaeftsform kann man das Management der Firma uebernehmen. Man muss aber durch einen Buchhalter eine regelmaessige Buchhaltung machen lassen und hat auch monatl. Loehne usw. zu zahlen. Ich habe gehoert, dass seit 1. Oktober angeblich die kompletten Kosten fuer ein Jahr aufs Geschaeftskonto einbezahlt werden muessen.
b) eine Partnership ltd
hierzu benoetigt man 2 Thais, die zusammen 51 Prozent halten. Ausserdem kann man die Firma nicht leiten. Auch hat man keinen Zugriff aufs Konto

Fuer die Firmengruendung ebenso relevant:
Es gibt verschiedene Bereiche von Berufen / Taetigkeiten, die verschiedenen Auflagen folgen. So gibt es Berufe (wie z.B. in der Landwirtschaft) die man nicht Ausueben darf (Kat.A). Dann gibt es welche (Kat. B), welche bestimmte Bestimmungen haben und fuer die es dann praktisch Ausnahmegenehmigungen gibt. Und dann gibt es Kategorie C, welche frei von Restriktionen sind (noch, denn da heisst es "Berufe, die ein Thai NOCH NICHT ausueben kann).

Hierfuer ist teilweise "registriertes" Geld ausreichend (z.B. Firmeninventar aber auch Fachwissen). Allerdings gibt es auch hier seit Oktober Verschaerfungen.

Von einer Arbeitaufnahme ohne Arbeitsgenehmigung ist uebrigens dringend abzuraten. Und Arbeit ist auch bereits als Arbeit definiert, wenn es keinen kommerziellen Hintergrund hat. Es gibt zwar Leute, die behaupten, hier auch ohne Arbeitsgenehmigung zu arbeiten, aber das ist schlichtweg riskant und illegal. In diesem Fall kann es passieren, das man geblacklisted wird und das Land nie wieder bereisen darf.

Das naechste ist dann das "O" Visa. Es dient in der Regel zur Zusammenfuehrung von Verheirateten, gilt mit multiple entry max 365 Tage und muss dann erneuert werden. Auch hier muss Geld nachgewiesen werden. Dieses Visa berechtigt in keinster Weise zur Arbeitsaufnahme.

Und dann gibt es noch eine relativ unbekannte Variante: Ein Thai garantiert fuer jemanden. Dies ist zunaechst auf drei Monate moeglich, dann auf 6 und anschliessend auf jaehrlich

Wenn man z.B. einen Overstay hat und seinen Pass bei der Immigration vorlegt, kostet jeder Tag 500 Baht. Man bezahlt und es ist erledigt. Man stellt sich praktisch freiwillig.

Erwischt einen aber bspw. die Polizei oder Immigration bei einer Routinekontrolle, gibt es echten Aerger und man geht erst mal in Haft.

Es gibt auch noch die Moeglichkeit, die thailaendische Staatsbuergerschaft zu erlangen, dazu muss man aber Thai sprechen und lesen koennen (was alles andere als einfach ist) und ausserdem bereits einen bestimmten Zeitraum hier sein.

Ausserdem ist man immer auf Thais angewiesen. Man kann hier nie Mehrheiten halten als Auslaender. Das setzt also voraus, dass man den Thais, mit denen man eine der o.g. Formen machen will, absolut vertrauen muss. Und nicht oft hoert ja gerade beim Geld die Freundschaft auf.

Zusammenfassend kann man sagen, Thailand ist keine Bananenrepublik, sondern hat ein durchaus funktionierendes Rechtsystem. Bewegt man sich innerhalb dieses Systems, hat man hier ein wunderbares Leben. Denkt man aber, man muesse das eine oder andere umgehen, kann es richtig ernst werden.

Die meisten Informationen zu diesen Themen finden sich uebrigens auch auf thailaendischen Gouvernment Seiten, die sich leicht googlen lassen und in den fuer Auslaender relaevanten Teilen auch in Englisch verfuegbar sind.


[editiert: 09.01.07, 08:40 von starcatcher]
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