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Silvia
Neuzugang
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Erstellt: 03.12.04, 13:54 Betreff: Nach U.K. Ende Feb.'05. Bin Arbeitslosengeldempf., Wohng.vorhand. |
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- Habe Job und Unterkunft in UK. Bekomme ich weiter (bis einschl. Feb. '05) Arbeitslosengeld, wenn ich das jetzt schon melde? Ohne das Geld würde ich kein Einkommen mehr haben und auf der Straße stehen (Kind müsste zum Papa ziehen, was keinesfalls passieren sollte, weil sie das nicht will).
- Da ich (alleinerziehend) Job-Angebot habe, hoffe und bete ich darum, dass man mich MIT meiner 10-jährigen Tochter (geteiltes Sorgerecht) gehen lässt, obwohl hier ein Umgangs-/Sorgerechtsverfahren läuft (aber momentan ist Familientherapie angesagt - vom Jugendamt bezahlt, aber keine Aussicht auf Einigung - leider - ich rechne damit, dass Vater weiter um Kind kämpft).
Hat jemand Erfahrungen oder Tipps?
3. Soll ich dem Arbeitsamt angeben, dass ich nicht nur einen Job in UK habe, sondern seit einem Jahr einen Lebenspartner, bei dem ich auch wohnen werde, UND ein soziales Netz von Freunden und Familie auf mich wartet? Oder wird so was eher negativ ausgelegt?
Habe leider sehr schlechte Erfahrungen mit deutschen Behörden gemacht und große Angst, wieder etwas falsch zu machen.
4. Wann muss ich mich vom Wohnort abmelden und wie läuft das mit dem Ummelden?
5. Wie lange bin ich in D versichert?
6. Ich hinterlasse Schulden beim Arbeitsamt und Mietschulden. Kann ich trotzdem auswandern?
Ab März habe ich keine Wohnung mehr in D. Ich MUSS also einen Weg finden, bis dahin nach England zu ziehen - MIT KIND.
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