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Barbarella
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Beiträge: 55

New PostErstellt: 06.12.04, 10:16     Betreff: Re: Nach U.K. Ende Feb.'05. Bin Arbeitslosengeldempf., Wohng.vorhand.

Erstmal so zur Info. Arbeitslosengeld kann man bis zu 3 Monate im EU Ausland beziehen wenn man dort auf Jobsuche ist.

Ich würde einmal ganz unverfänglich beim Arbeitsamt anfragen wie der Ablauf ist falls Du im Eu-Ausland einen Job bekommen würdest bzw. dort auf Jobsuche gehen würdest.

Zu wann soll denn der Job in England anfangen? Ich kenn mich jetzt mit dem Arbeitsamt etc nicht wirklich aus, aber mein logischer Menschenverstands sagt mir das Du eigentlich so lange Arbeitslosengeld bekommen solltest bist Du den Job anfängst, egal ob Du es jetzt oder später meldest. Warum sollte es Dir vom Arbeitsamt negativ ausgelegt werden, dass Du Job als auch soziale Kontakte und einen Lebensgefährten in UK hast??? Sorry, aber ich verstehe Deine Sorge nicht wirklich. Vor allem da Du ein soziales "Netz" in UK hast ist die Wahrscheinlichkeit das Du in Kürze wieder nach Deutschland zurück kommst und evtl. Dich wieder arbeitslos melden mußt relativ gering.

Abmelden brauchst Du Dich erst dann wenn Du wirklich kurz davor bist nach England aufzubrechen. Einige Tage vorm Umzug reicht. In UK selber gibt es ja keine Meldepflicht, dort brauchst Du nur 'ne National Insurance No. (ähnlich unserer Sozialversicherungsnummer). Ach ja, zum arbeiten brauchst Du noch 'ne Bankkonto.

Versichert? Meinst Du damit die Krankenversicherung? Auf jeden Fall bist Du hier so lange krankenversichert so lange Du arbeitest bzw. arbeitslos gemeldet. Danach kannst Du freiwillig versichert bleiben was aber nicht ganz so günstig ist. Also, am besten Krankenkasse zu dem Termin abmelden/kündigen zu dem Du vor hast nach UK zu gehen. Sobald Du in UK bist solltest Du Dich beim NHS (National Health Service) registrieren lassen, dass ist auch relativ problemlos möglich wenn Du in Deutschland nicht mehr versichert bist. Also nicht abwimmeln lassen, wenn der NHS sagt das man erst 6 Monate in UK sein muß bevor sie einen aufnehmen. Das gilt nur wenn man in Deutschland noch versichert ist (z.B. wenn man nur für einen bestimmten Zeitraum in UK ist).

Wie das mit den Schulden aussieht kann ich Dir nicht sagen. Verbieten kann Dir das sicher niemand auszuwander, aber ich würd mich nicht drauf verlassen das Du die nicht mehr zahlen mußt.

Hoffe ich konnte schon mal ein wenig helfen.

Claudia

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