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Beitrag |
Silvia
Neuzugang
Beiträge: 3
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Erstellt: 08.12.04, 15:45 Betreff: Re: Nach U.K. Ende Feb.'05. Bin Arbeitslosengeldempf., Wohng.vorhand. |
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Vielen Dank für die detaillierte Antwort :-)
Habe inzwischen erfahren, dass ich das dem Arbeitsamt melden kann (dass ich Job in UK habe). Ich bekomme so lange Geld, bis ich umziehe. Ich kann auch innerhalb der EU jederzeit ins Ausland, um Bewerbungsgespräche zu führen.
Gruß, Silvia
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