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siggi_siggi_siggi
User mit Goldstatus!!!
Beiträge: 645
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Erstellt: 30.04.08, 19:53 Betreff: Re: bitte um hilfe |
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Hallo,
Zunächst benötigst Du in der Türkei eine Aufenthaltsgenehmigung, dann eine Arbeitsgenehmigung.
Die Arbeitsgenehmigung ist auf genau eine Arbeitsstelle beschränkt und muß vom Arbeitgeber beantragt werden und ist nicht einfach zuerhalten. Die besten Chancen bestehen noch bei deutschen Firmen in der Türkei, die nachweisen können, dass sie Ausländer beschäftigen müssen. Zudem gibt es eine Liste der für Ausländer verbotenen Berufe, in der auch so gängige Berufe wie Krankenschwester, Reiseführer, Arzt und Makler aufgelistet sind.
Anders sieht es natürlich aus, wenn man einer selbständigen Tätigkeit nachgehen will.
Gruß Siggi
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