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gothge
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Erstellt: 04.11.03, 16:55 Betreff: Re: Als Alleinerziehende Kindergeldanspruch in Spanien? |
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Hallo Karin,
Du hast hier einen Anspruch 24,25 EUR für das erste Kind wenn du ein Jahreseinkommen von unter 7954,07 EUR hast.
Das deutsche Kindergeld bekommst du NUR weiter wenn du in Deutschland "uneingeschränkt Steuerplichtig" bist. Das Arbeitsamt in Deutschland hat da eine Broschüre wie das funktioniert. (google mal nach Arbeitsamt und Kindergeld)
Ob da Sinn macht ist eine andere Frage wenn du in Spanien wohnst und steuerlicher Ausländer bist, d.h keine Freibeträge und jede Menge sonstigen Ärger (z.B deutsche Krankenkasse zahlt hier nicht) hast, solltest du dir genau überlegen, wo doch hier Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlen, (auch keinen Soli:-). Es gibt hier viele möglichkeiten Steuern zu sparen.
Die Kindergeldfrage ist absolut Irelevant für die Entscheidung hier herzu ziehen. Die paar Euro sparst du an anderer Stelle. Viel mehr musst du dir die Frage stellen ob und wie lange du hier arbeiten möchtest, in welche Schule dein Kind gehen soll etc...
Jörg
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