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Spanienumzug - Aufenhaltsgenehmigung ja oder nein ?

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Sanchez
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Beiträge: 1


New PostErstellt: 28.09.03, 17:35  Betreff: Spanienumzug - Aufenhaltsgenehmigung ja oder nein ?  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Hallo,

auch wir wollen mit unseren Kindern ( 10 & 8 ) von Deutschland nach Spanien umziehen, wobei uns die finanzielle Seite nicht die Sorgen bereitet.
Wir importieren zur Zeit sehr viele Waren aus Spanien nach Deutschland und ob wir nun importieren oder exportieren ist ziemlich egal.
Das heißt wir würden schon unser täglich Brot verdienen können.
Dies wäre auf selbsständiger Basis.
Was uns Sorge bereitet sind widersprüchliche Aussagen, die wir hier in Deutschland von einigen erhalten.

Benötigt man nun eine Aufenthaltsgenehmigung bei selbstständiger Tätigkeit oder nicht?

Im Prinzip darf mir diese bei EU-Bürgern doch nicht vorenthalten werden, oder gibt es auch Fälle wo diese abgelehnt wird?
Müssen wir da auf einige Sachen acht geben?

Wir sprechen alle kein spanisch, was wir aber sicherlich in 1-2 Jahren lernen sollten.
Kann man die Kinder bei einer staatlichen Schule anmelden oder muss man auf deutsche Schulen ausweichen?

Unsere Sorgen beziehen sich also weniger auf die Finanzielle Seite, da wir nicht etwas vom "Rentner- bzw. Touristenkuchen" abhaben wollen.

Vielmehr der Ablauf der Behördengänge.
Was muss man beachten oder wer könnte da hilfreich sein?

Eine Antwort wäre erfreulich.

MfG
Kay
aus Hamburg

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gothge
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Beiträge: 75
Ort: Bremen / Germanien



New PostErstellt: 30.09.03, 16:25  Betreff: Re: Spanienumzug - Aufenhaltsgenehmigung ja oder nein ?  drucken  weiterempfehlen

Hallo Kay,

Du solltest mal deine Quellen überprüfen :-)

Wenn du EU Bürger aus den 'alten' EU Ländern bist brauchst du fast nix beachten. Als Pole, Ungar, Tseche etc.. kann es mehrjährige Fristen geben.

Gehen wir mal davon aus du Deutscher:

1.) braucht du eine NIE. (Número de Identificación de Extranjeros) das ist auch gleichzeitig deine Steuernummer. Die Residenzia ist mit dem königlichen Dekrets 178/2003 vom 14.02.2003 hinfällig geworden. Leider muss man das auch den Spanischen Behörden noch einprügeln.

2.) Mit dieser NIE kanst du dich dann beim Einwohnermeldeamt (Ajuntament de *deindorf*) anmelden.

3.) Meldest du dann deine Selbstständige Tätigkeit an. Dazu soltest du jedoch einen spanischen Steuerberater (keine allwissende Gestoria!) aussuchen und dich beraten lassen - sonst wird es hier schnell teuer. In jedem Fall bist du und deine Familie dann sozialversichert. (in Palma sind das z.Z 200 Euro für die du fast NIX bekommst). Alternativ gründest du eine SL das Eigenkapital ist hier nur minimal.

4.) Schule du kannst deine Kinder auf staatliche Schulen geben. Dazu suchst du dir eine passende Schule aus und spricht mit dem Schulleiter ob er dein Kind nimmt und wenn nicht welche Schule noch Plätze haben.

Alternativ dazu gibst es je nach Ort Deutsche oder internationale Schulen, was dann mit 300-900 EUR je Kind [/monat] zu Buche schlagen wird.

Es gibst auch gute spanische Privatschulen - vor Ort nachfragen.

Jörg


[editiert: 03.10.03, 00:10 von gothge]
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gothge
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Beiträge: 75
Ort: Bremen / Germanien



New PostErstellt: 03.10.03, 00:17  Betreff: Re: Spanienumzug - Aufenhaltsgenehmigung ja oder nein ?  drucken  weiterempfehlen

Hallo Sanchez

Nachtrag I

Ohne Kentnisse der Landesprache hast du hier NULL (0) (ZERO) (KEINE) (NO) (RIEN) chanchen. Stell dir vor du bist Spanier in Berlin ? jeder wartet auf dich ;-)

Jörg

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