Autor |
Beitrag |
siggi_siggi_siggi
User mit Goldstatus!!!
Beiträge: 645
|
Erstellt: 17.05.06, 16:24 Betreff: Re: Auswanderungsgrund: keine Steuergerechtigkeit |
|
|
Zitat:
Weil das ganze Verfahren auch sehr billig ist (im Unterschied zu fast allen Offshore Standorten), gibt es hier schon hunderte kleine und mittlere Unternehmen, die ganz legal in Deutschland Steuern sparen |
Von was ist das eine Ausnahme? Ich verstehe die Aussage nicht. Wenn es sich um wirklich existente Unternehmen handelt, so gilt die EU Richtlinie und das DBA Spanien. Somit ist das wohl keinerlei Ausnahme oder?
Andererseits ist für den Besteuerungsanspruch im deutschen Steuerrecht regelmäßig nicht der eingetragene Sitz des Unternehmens das entscheidene Kriterium sondern der Begriff der Betriebsstätte. Eine reine Sitzgesellschaft auf den kanarischen Insel würde somit nicht zur Gewinnverlagerung dienen können.
Gruß Siggi
|
|
nach oben |
|
|
|
|