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siggi_siggi_siggi
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Erstellt: 17.05.06, 16:35 Betreff: Re: Auswanderungsgrund: keine Steuergerechtigkeit |
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Hallo Colon,
die Besteuerung auf den Kanaren mag gering sein. Dies gilt aber nur für Gewinne, die dort auch erwirtschaftet wurden! Das ist in meinen Augen nichts besonderes, überall auf der Welt gibt es unterschiedliche Steuersätze und wenn ich in der Wahl des Standorts meines Unternehmens frei bin, dann kann ich sicher optimieren.
An meinem Wohnort kann ich Steuersätze für ausgeschüttete !!! Gewinne im Promillebereich realisieren, völlig legal - über DBA abgesichert, aber natürlich nur für Gewinne, die hier erzielt wurden.
Für die Kanaren wird es nicht anders sein. Beispielsweise kann der deutsche Metzger von nebenan keinen Gewinnabführungsvertrag zwischen seiner deutschen GmbH mit seiner kanarischen SL unterschreiben und hoffen, nur noch 5% Steuern auf den Kanaren zahlen zu müssen.
Gruß Siggi
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