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colon
User mit Goldstatus!!!
Beiträge: 583
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Erstellt: 17.05.06, 17:07 Betreff: Re: Auswanderungsgrund: keine Steuergerechtigkeit |
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Zitat: siggi_siggi_siggi
Hallo Colon,
die Besteuerung auf den Kanaren mag gering sein. Dies gilt aber nur für Gewinne, die dort auch erwirtschaftet wurden!
An meinem Wohnort kann ich Steuersätze für ausgeschüttete !!! Gewinne im Promillebereich realisieren, völlig legal - über DBA abgesichert, aber natürlich nur für Gewinne, die hier erzielt wurden.
Für die Kanaren wird es nicht anders sein. Beispielsweise kann der deutsche Metzger von nebenan keinen Gewinnabführungsvertrag zwischen seiner deutschen GmbH mit seiner kanarischen SL unterschreiben und hoffen, nur noch 5% Steuern auf den Kanaren zahlen zu müssen. |
Hola Siggi,
der Metzger (und nicht nur der) kann - und tut es auch.
Das Problem fängt dann natürlich nach der Gewinnausschüttung an. Hier fällt darauf zunächst 0 Steuern an, aber in D ist dann natürlich die Einkommenssteuer fällig. Ausnahme: Wenn die Gewinne hier wieder investiert werden. Da gibt es dann aber viele Möglichkeiten, hier in Immobilien zu investieren - sozusagen Hauskauf statt Steuern zahlen.
Saludos de las Islas Canarias. Colon
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