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technikus
User mit Goldstatus!!!
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schoolar
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Beiträge: 1254 Ort: Durban (South Africa)
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Erstellt: 26.09.06, 08:28 Betreff: Re: durchgestrichene Hakenkreuze, etc.
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Wieder liefert der Staat seinen "Schäflein" einen guten Grund, hier das Weite zu suchen!
Kann man nur hoffen, daß die letztendliche Entscheidung in dieser Sache noch wenigstens ansatzweise mit gesundem Menschenverstand zu tun hat...
Thomas
P.S.: Das ist seit laaanger Zeit die erste gute Tat, die von deutschen Politikern zu berichten ist, wenn ich nicht irre.
_________ Carpe diem
[editiert: 26.09.06, 08:31 von schoolar]
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technikus
User mit Goldstatus!!!
Beiträge: 839 Ort: Aachen (Germany)
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Erstellt: 30.09.06, 16:09 Betreff: Re: durchgestrichene Hakenkreuze, etc.
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Und hier das vorerst eklatante Urteil
Gruß technikus
____________________ DIE MENSCHHEIT IST EIN IRRTUM
[editiert: 01.10.06, 21:30 von schoolar]
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Gentleman
User mit Elitestatus!
Beiträge: 221 Ort: Deutschl.-Ostsee/MV u. Dom.Rep
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Erstellt: 01.10.06, 19:17 Betreff: Re: durchgestrichene Hakenkreuze, etc.
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Wieso ist doch lustig und außerdem rechtmäßig ?
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technikus
User mit Goldstatus!!!
Beiträge: 839 Ort: Aachen (Germany)
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Erstellt: 01.10.06, 21:04 Betreff: Re: durchgestrichene Hakenkreuze, etc.
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Zitat: Gentleman
Wieso ist doch lustig und außerdem rechtmäßig ? |
Oh man oh man Gentleman, hast Du mich falsch verstanden od. hast Du Deine politische Gesinnung geändert ?
Ich finde das Urteil nicht in Ordnung.
Gruß technikus
____________________ DIE MENSCHHEIT IST EIN IRRTUM
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schoolar
Administrator
Beiträge: 1254 Ort: Durban (South Africa)
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Erstellt: 01.10.06, 21:32 Betreff: Re: durchgestrichene Hakenkreuze, etc.
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Zitat: technikus
...hast Du Deine politische Gesinnung geändert?... |
Da hast Du jetzt aber offenbar was falsch verstanden, denn der "Gentleman" ist schon immer und offen ein Sympathisant der "Rechten"...!
Thomas
_________ Carpe diem
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technikus
User mit Goldstatus!!!
Beiträge: 839 Ort: Aachen (Germany)
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Erstellt: 02.10.06, 00:59 Betreff: Re: durchgestrichene Hakenkreuze, etc.
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Zitat: schoolar
Zitat: technikus
...hast Du Deine politische Gesinnung geändert?... |
Da hast Du jetzt aber offenbar was falsch verstanden, denn der "Gentleman" ist schon immer und offen ein Sympathisant der "Rechten"...!
Thomas |
Die Sache mit der Sympathie ist mir bekannt.
Ich glaube eher Du hast was falsch verstanden. In meiner Antwort war auch versteckte Ironie.
Meine Anmerkung "und hier das eklatante Urteil" wurde von Gentleman wie folgt kommentiert:
Wieso ist doch lustig und außerdem rechtmäßig ?
Also, worauf hat er diese Aussage bezogen ? Kann doch nur auf meine Äußerung bezogen gewesen sein, wenn er "rechtsorientiert" ist, die er falsch interpretiert hat, es sei denn, es sollte ein Gag sein, da ich ihm nicht unbekannt bin !
Du glaubst doch wohl nicht, daß Gentleman das Urteil lustig u. rechtmäßig findet, sondern den Verkauf dieser Artikel.
Bin zwar kein Jurist, aber für mich ist das Urteil wie Rechtsbeugung. In diesem Zusammenhang darf ich an unseren ehemaligen "Helmut" erinnern. Aber was sage ich da, unseren obersten Richtern ist das eigene Wohl, insbesondere bei brisanten Themen, näher als die Rechtsprechung und fürchten von politischer Seite Reprässalien.
Gruß technikus
____________________ DIE MENSCHHEIT IST EIN IRRTUM
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Walter_
Administrator
Beiträge: 765
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Erstellt: 02.10.06, 20:46 Betreff: Re: durchgestrichene Hakenkreuze, etc.
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Schon sehr seltsam, diese Sache. Auch die Urteilsbegründung. Vielleicht sollte ich mal versuchen, das Hakenkreuz in Paraguay weltweit schützen zu lassen.
Im Ernst jetzt:
Was wäre, wenn ich der Rechtsinhaber dieses Symbols wäre und andere würden es nun durchgestrichen verkaufen? Ginge das oder ginge das nicht? Denn so gesehen, ist das Hakenkreuz ja auch kein frei verwendbares Symbol in Deutschland (obwohl es einen mythologischen Ursprung hat. Erst durch Hitler kriegte das seinen faden Beigeschmack. Es ist ja an sich ein poitives Lebenssymbol - deswegen nahm es ja der abergläubische Adolf für seine Fahnen. )
Ganz unrecht hat der Richter also vielleicht nicht. Ich denke, der Mann hatte nur Pech, weil er den Fall auf den Tisch bekam. Meiner Meinung nach kann man ein geschütztes oder verbotenes Zeichen halt nicht kommerziell verwenden - auch nicht, wenn man es durch einen Querbalken sinngemäß umwandelt. Lufthansa gewann einst einen Prozess, weil ein Grafiker ein lustiges Plakat gemacht hatte. Der stilisierte Condor mit einem anderen stilisierten (bumsenden) Condor Huckepack. Aufschrift "Bumshansa: Nur fliegen ist schöner..." (oder ähnlich) Der Grafiker hat den Prozess damals verloren.
Kurios ist es allemal, die Sache mit dem Hakenkreuz-Prozess. Aber schaut auch mal meine Gerichtsurteile aus den USA auf auswandern-aktuell.de an. Da geht's noch ärger zu...
[editiert: 02.10.06, 20:47 von Walter_]
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technikus
User mit Goldstatus!!!
Beiträge: 839 Ort: Aachen (Germany)
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Erstellt: 02.10.06, 21:41 Betreff: Re: durchgestrichene Hakenkreuze, etc.
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@Walter,
tja, eine gute Frage. Wer hat die Markenrechte am Hakenkreuzzeichen ? Der Deutsche Staat ? Wäre was für einen Staatsrechtler.
Der Händler will ja in Berufung gehen. Bin mal gespannt was dabei rauskommt.
Gruß technikus
Aus wikipedia.de vom 02.10.2006
Durchgestrichenes Hakenkreuz
Nach neuer Auffassung mehrerer deutscher Staatsanwaltschaften sind auch Darstellungen durchgestrichener oder durchbrochene Hakenkreuze verboten. Das Mannheimer Amtsgericht hat einen Studenten zum Ableisten von Sozialstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung und zur Zahlung einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt, da dieser einen Anstecker, auf dem ein durchgestrichenes Hakenkreuz abgebildet war, getragen hatte. Die Begründung des Gerichts war, dass es nicht eindeutig zu erkennen sei, dass sich der Träger eines solchen Ansteckers gegen den Nationalsozialismus äußert. Im Revisionsverfahren wurde der Student allerdings freigesprochen. Das Lager des Winnender Punk-Versandhandels „Nix-Gut“ wurde von der Polizei durchsucht und Waren, auf denen durchgestrichene oder von einer Faust zerschlagene Hakenkreuze zu sehen waren, beschlagnahmt. Das Landgericht Stuttgart hat am Freitag 29.09.2006 diesen Versandhändler und bekennenden Antifaschisten zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt.
Inzwischen liegt ein Urteil des Landgerichts Tübingen vor, nach dem Darstellungen von z.B. durchgestrichenen Hakenkreuzen nicht strafbar seien, wenn sie für einen „objektiven Beobachter“ eindeutig die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus ausdrücken. Das Amtsgericht Tübingen hatte eine Strafbarkeit noch bejaht. Die Staatsanwälte berufen sich auf den Paragrafen 86 des Strafgesetzbuches. Dieser verbietet das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. In Absatz 3 werden allerdings Ausnahmen genannt: Dienen die Kennzeichen etwa der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Forschung oder Lehre, sind diese erlaubt. Nach einer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Verwenden von Abbildungen, die objektiv den Nationalsozialismus nicht befürworten, nicht strafbar.
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technikus
User mit Goldstatus!!!
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Erstellt: 15.03.07, 15:44 Betreff: Re: durchgestrichene Hakenkreuze, etc.
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Hier das offizielle Ergebnis. Sollte die Vernunft doch mal gesiegt haben ?
Anti-Hakenkreuze erlaubt
Gruß technikus
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