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schoolar
Administrator
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Erstellt: 25.04.08, 10:08 Betreff: Re: Hilfe , wir wollen nach Saskatchewan. |
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Hi Mona,
das hört sich doch erstmal ganz gut an. Daß die vom Amt gern von "Kann-Entscheidungen" sprechen, ist ja leider ein alter Hut. Eine Verweigerung dieser Hilfen müssen sie aber ausführlich begründen, und wenn Ihr zur Arbeitsaufnahme ins Ausland geht (und somit ja dem hiesigen Steuerzahler nicht mehr zur Last fallt), dürften sie sich mit dieser Begründung recht schwer tun.
Nach meiner Information gibt es pro Leistungsempfänger ca. 350 € Reisekosten- und insgesamt (also pro Familie) bis zu 4.500 € Umzugskostenbeihilfe - aber bitte nicht drauf festnageln, ich bin ja keine Rechtsauskunft! Der potentielle Arbeitgeber muß übrigens nicht bescheinigen, daß er Deinen Mann erst noch einstellt, sondern es muß ein fertiger Arbeitsvertrag vorliegen, die Arbeitsstelle muß man bereits angetreten haben, und dieser Arbeitsantritt muß nochmal gesondert vom Arbeitgeber bestätigt werden.
Zu Deutsch heißt das also, daß man einen Job antritt und dann a) alle Unterlagen nach Deutschland schickt, wo man wiederum darauf hofft, daß irgendwann die Bewilligung und vor allem das Geld eintrifft, oder aber b) nochmal ein bis zwei Wochen Urlaub nimmt, um dann hier vor Ort alles zu klären. Die Umzugskostenbeihilfe wird übrigens - sofern nicht vom Leistungsempfänger bereits im voraus bezahlt - direkt an den durchführenden Spediteur gezahlt.
Wie bereits erwähnt und als wichtiger Hinweis: Dies ist keine verbindliche Rechtsauskunft! (Dazu bin ich nämlich nicht berechtigt.) Also, nicht vom Sachbearbeiter abwimmeln lassen, dann klappt's auch mit Saskatchewan!
Gruß,
Thomas
_________ Carpe diem
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